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Sanierung

Energetisch sanieren: Alle Förderprogramme 2026 im Überblick

Energetische Sanierung 2025: KfW, BAFA, BEGE – welches Programm Alle Voraussetzungen, Beträge und Antragswege kompakt erklärt.

Stand: 2026-04-14 2 Min. Lesezeit
Energetisch sanieren: Alle Förderprogramme 2026 im Überblick
Das Wichtigste auf einen Blick
  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Für einzelne Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung etc.)
  • BEG WG (Wohngebäude): Für vollständige Sanierungen zum Effizienzhaus
  • KfW 261: Kredit für Effizienzhaus-Sanierung (mind. EH 85), ab 0,01 % eff. Jahresins (nach Tilgungszuschuss)
  • Tilgungszuschuss: 15–45 % der Kreditsumme je nach Effizienzklasse
Energetisch sanieren: Alle Förderprogramme 2025 im Überblick

Wer energetisch saniert, spart nicht nur Heizkosten – er bekommt auch staatliche Förderung. Aber das Förderdschungel ist unübersichtlich. Hier der Überblick.

Das wichtigste Programm: BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude)

Die BEG fasst mehrere Förderlinien zusammen und ist seit 2021 die zentrale Anlaufstelle für Gebäudesanierung:

  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Für einzelne Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung etc.)
  • BEG WG (Wohngebäude): Für vollständige Sanierungen zum Effizienzhaus

BEG EM: Was wird gefördert und wie viel?

MaßnahmeFörderquote+ iSFP-Bonus
Wärmepumpe30 %+5 % = 35 %
Gas-Hybridheizung20 %+5 % = 25 %
Fassadendämmung15 %+5 % = 20 %
Dachdämmung15 %+5 % = 20 %
Fenster/Türen15 %+5 % = 20 %

Förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € bei Gebäude in schlechtem Zustand).

iSFP-Bonus: Was ist das?

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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem Energieberater erstellter Stufenplan für die Gesamtsanierung deines Hauses. Wenn du ihn hast und Maßnahmen daraus umsetzt, gibt es +5 % Förderquote.

KfW-Kredite für Sanierung

  • KfW 261: Kredit für Effizienzhaus-Sanierung (mind. EH 85), ab 0,01 % eff. Jahresins (nach Tilgungszuschuss)
  • Tilgungszuschuss: 15–45 % der Kreditsumme je nach Effizienzklasse

BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BAFA verwaltet die BEG EM-Zuschüsse (nicht Kredite). Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden!

Was bei Förderprogrammen oft vergessen wird

  • Antrag immer VOR Auftragsvergabe stellen (nachträglich gibt es nichts)
  • Energieberater für iSFP ist Voraussetzung für höhere Förderquoten
  • Kombinierbarkeit verschiedener Programme prüfen
  • Steuerliche Förderung: § 35c EStG (20 % auf max. 200.000 € Sanierungskosten)

Checkliste: Energetisch sanieren

  • ☑ Energieberater für Bestandsanalyse und iSFP beauftragt?
  • ☑ BAFA-Antrag VOR Auftragsvergabe eingereicht?
  • ☑ Förderfähige Kosten und Obergrenzen bekannt?
  • ☑ KfW-Kredit als Alternative zu Eigenfinanzierung geprüft?
  • ☑ Steuerliche Abzugsmöglichkeit (§ 35c EStG) bekannt?

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Häufige Fragen

Was sind die wichtigsten Tipps zum Thema Energetisch sanieren?

Beim Thema Energetisch sanieren kommt es auf drei Kernpunkte an: Erstens ausreichend Eigenkapital einbringen (mindestens 20 % plus Nebenkosten). Zweitens mindestens 3–5 Angebote vergleichen — der Zinsunterschied kann 0,3–0,5 % betragen, was bei 250.000 € Kredit über 10 Jahre 7.500–12.500 € Ersparnis bedeutet. Drittens auf flexible Konditionen achten (Sondertilgung, Tilgungsanpassung).

Welche häufigen Fehler sollte ich vermeiden?

Die häufigsten Fehler: Nur die Hausbank anfragen ohne Vergleich. Die Kaufnebenkosten unterschätzen (7–12 % des Kaufpreises). Zu wenig Eigenkapital einbringen. Die monatliche Rate zu knapp kalkulieren ohne Puffer für Reparaturen und Einkommensausfälle. Zu kurze Zinsbindung wählen bei aktuell niedrigen Zinsen.

Wie berechne ich meine maximale Kreditrate?

Faustregel: Die monatliche Rate sollte nicht mehr als 35–40 % des Netto-Haushaltseinkommens betragen. Bei 3.500 € Netto wären das maximal ca. 1.400 €/Monat. Wichtig: Alle laufenden Kosten (Hausgeld, Versicherungen, Rücklagen 1–1,5 % des Immobilienwerts p.a.) einkalkulieren. Nutze einen Online-Rechner für deine persönliche Situation.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Finanzierungsantrag?

Persönliche Unterlagen: Letzten 3 Gehaltsabrechnungen, aktueller Arbeitsvertrag, SCHUFA-Auskunft, Kontoauszüge (3 Monate). Für die Immobilie: Exposé, Grundriss, Grundbuchauszug, Energieausweis, Kaufvertragsentwurf. Bei Neubauten: Baubeschreibung, Lageplan, Kostenaufstellung. Je vollständiger, desto schneller die Zusage.

JH
Artikel von
Steuerberaterin, Fördermittel-Expertin
Steuer- & Förderungsexpertin
Steuerrechtliche Beraterin mit Schwerpunkt auf Immobilienerwerb, Fördermitteloptimierung und steuerlicher Gestaltung für Eigennutzer und Investoren. Julia berät zu KfW-Wohngebäudekredit (261, 297/298), Bauspar-Wohnungsprämien, steuerlicher Abschreibung (AfA), Grunderwerbsteuer-Optimierung und energetischen Sanierungsförderungen.
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