Verwaltervergütung in der WEG: Was Eigentümer wissen müssen
Die Verwaltervergütung ist einer der größten Kostenpunkte im Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Wer eine Eigentumswohnung kauft, zahlt sie monatlich über das Hausgeld — doch was ist eigentlich angemessen, was ist zu teuer, und welche Rechte haben Eigentümer?
Was ist die Verwaltervergütung?
Die Verwaltervergütung ist das Honorar, das der WEG-Verwalter für seine Tätigkeit erhält. Sie wird vom Wirtschaftsplan der WEG getragen und auf alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen (MEA) umgelegt. Im Hausgeld ist sie als fixer Monatsbetrag enthalten.

Typische Vergütungshöhe 2026
Die Verwaltervergütung in Deutschland orientiert sich an der Einheitsgröße pro Einheit und Monat:
- Kleine WEG (bis 10 Einheiten): 28–45 € pro Einheit/Monat
- Mittlere WEG (10–50 Einheiten): 20–35 € pro Einheit/Monat
- Große WEG (50+ Einheiten): 15–28 € pro Einheit/Monat
Bei einer WEG mit 20 Einheiten bedeutet das: Der Verwalter erhält 400–700 € monatlich bzw. 4.800–8.400 € jährlich. Darin enthalten sind laut VDIV-Mustervertrag: laufende Verwaltung, Beschlussbuch, Jahresabrechnung und Eigentümerversammlung.
Was ist in der Vergütung enthalten — und was nicht?
Ein transparenter Verwaltervertrag trennt grundlegende Verwaltungsleistungen von Sonderleistungen:
| Enthaltene Leistungen | Typische Zusatzleistungen (extra) |
|---|---|
| Jahresabrechnung erstellen | Baumaßnahmen-Begleitung |
| Wirtschaftsplan aufstellen | Mahnwesen/Klage gegen Eigentümer |
| Eigentümerversammlung (1×/Jahr) | Weitere Eigentümerversammlungen |
| Beschlussbuch führen | Versicherungsschäden abwickeln |
Wie wird die Vergütung beschlossen?
Die Verwaltervergütung wird im Verwaltervertrag festgelegt, den die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss absegnet. Wichtig: Die WEG-Reform 2020 (§ 26 WEG) hat die Beschlussfassung vereinfacht — ein einfacher Mehrheitsbeschluss genügt. Bei der nächsten Eigentümerversammlung können Eigentümer jederzeit Anpassungen beantragen.
Wann ist die Vergütung überhöht?
Eine Vergütung gilt als überhöht, wenn sie deutlich über dem regionalen Marktpreis liegt — in der Regel mehr als 30–40 % darüber. In Streitfällen hilft ein Angebot eines anderen Verwalters als Vergleichsmaßstab. Das Amtsgericht kann bei offensichtlich überhöhter Vergütung den Beschluss für ungültig erklären (§ 23 WEG).
Jährliche Anpassungen und Indexierung
Viele Verwalterverträge enthalten eine Indexierungsklausel, die die Vergütung automatisch an den Verbraucherpreisindex anpasst. Das ist rechtlich zulässig, muss aber im Vertrag klar geregelt sein. Eine jährliche Anpassung von 2–3 % gilt als marktüblich.
Fazit: Was Käufer beim Wohnungskauf beachten sollten
Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte vor dem Kauf den Verwaltervertrag und die letzten Jahresabrechnungen prüfen. Eine zu hohe Verwaltervergütung erhöht das Hausgeld dauerhaft und mindert die Rendite. Vergleichen Sie die Vergütungshöhe mit dem regionalen Marktpreis und achten Sie darauf, was im Grundhonorar enthalten ist.
Tipp: Im Rahmen der Baufinanzierung sollte das Hausgeld (inkl. Verwaltervergütung) stets in die Tragbarkeitsrechnung einbezogen werden — es reduziert den frei verfügbaren Einkommensanteil für den Kapitaldienst.