Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Wenn ein Vermieter seine vermietete Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt, kann er dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen (§ 573 BGB). Das ist die häufigste Form der ordentlichen Kündigung durch Vermieter.
Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?

- Der Vermieter selbst
- Familienangehörige: Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Großeltern
- Verwandte: Nichten, Neffen, Schwiegereltern — je nach Gericht unterschiedlich bewertet
- Haushaltszugehörige: Pflegepersonal (wenn Betreuung im Haushalt stattfindet)
- Nicht zulässig: Freunde, Bekannte ohne verwandtschaftliche Beziehung
Welche Kündigungsfristen gelten?
| Mietdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Unter 5 Jahre | 3 Monate |
| 5 bis 8 Jahre | 6 Monate |
| Über 8 Jahre | 9 Monate |
Fristbeginn: Zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Eigenbedarfsgrund konkret benennen.

Was muss in der Kündigung stehen?
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie:
- Schriftlich erfolgt (Brief, nicht E-Mail!)
- Den konkreten Bedarf nennt (Wer braucht die Wohnung? Warum?)
- Den Bedarfsgrund ausreichend begründet (nicht nur "meine Tochter braucht eine Wohnung" — sondern Details)
- Unterschrieben ist
Eine formell fehlerhafte Kündigung ist unwirksam — selbst wenn der Eigenbedarf berechtigt wäre.
Wann ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam?
- Vorgetäuschter Eigenbedarf: Wenn der Vermieter die Wohnung gar nicht selbst nutzt und direkt weitervermietet — dann kann der Mieter Schadensersatz verlangen
- Soziale Härte: Wenn der Mieter besondere Schutzgründe hat (hohes Alter, Krankheit, Behinderung, keine Alternativwohnung) kann das Gericht die Kündigung als unzumutbar ablehnen
- Fehlende Begründung: Zu allgemeine oder unkonkrete Begründung
- Sperrfrist nach Umwandlung: Wenn eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, gilt eine Sperrfrist von 3–10 Jahren für Eigenbedarfskündigungen
Was kann der Mieter tun?
- Kündigung prüfen lassen: Mieterverein, Rechtsanwalt — viele Formfehler machen Kündigungen unwirksam
- Widerspruch einlegen: Bei sozialer Härte bis 2 Monate vor Auszugstermin schriftlich widersprechen
- Klage erheben: Räumungsklage des Vermieters abwarten und dann im Gericht Härtegründe vortragen
- Kontrollieren ob wirklich Eigenbedarf genutzt wird: Nach Auszug — wenn weitervermietet, sofort reagieren
Häufige Fragen
Was muss ich bei Eigenbedarfskuendigung besonders beachten?
Wichtig bei Eigenbedarfskuendigung: Immer mehrere Angebote vergleichen (mind. 3), vollständige Unterlagen bereitstellen (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, SCHUFA-Auskunft), Kaufnebenkosten einplanen (10–13 % des Kaufpreises), und ausreichend Eigenkapital sicherstellen. Ein unabhängiger Finanzberater kann die Entscheidung erheblich verbessern.
Welche Fehler sollte ich bei der Baufinanzierung vermeiden?
5 häufige Fehler: 1. Nur bei der Hausbank anfragen (oft teurer). 2. Kaufnebenkosten vergessen (10–13 %!). 3. Tilgung zu niedrig (unter 2 % = 40+ Jahre Laufzeit). 4. Kein Sondertilgungsrecht vereinbart. 5. Keine Liquiditätsreserve gehalten. Ein Vergleich über Interhyp oder Dr. Klein kostet nichts und bringt oft 0,3–0,5 % Zinsvorteil.
Wie lange dauert die Baufinanzierung?
Von vollständigen Unterlagen bis Kreditzusage: 3–10 Werktage (Online-Banken), 1–3 Wochen (Filialbanken). Auszahlung: nach Notartermin und Grundbuch-Auflassungsvormerkung (weitere 2–4 Wochen). Gesamt von Entscheidung bis Schlüsselübergabe: typisch 3–6 Monate.
Welche Unterlagen brauche ich für die Baufinanzierung?
Standardunterlagen: letzten 3 Gehaltsabrechnungen, letzter Steuerbescheid, Kontoauszüge (3 Monate), SCHUFA-Selbstauskunft, Exposé und Grundrisse des Objekts, Grundbuchauszug, Energieausweis. Bei Vermietung: bestehende Mietverträge. Bei Selbständigen: Steuerbescheide 3 Jahre + BWA.
