Eigentumswohnung in der WEG: Deine Rechte, Pflichten und wie die Hausverwaltung funktioniert.
Eigentumswohnung in der WEG verwalten
Du hast eine Eigentumswohnung — und bist damit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Was bedeutet das für dich, welche Rechte hast du — und was musst du zahlen?
Was ist die WEG?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Sie entscheidet gemeinsam über das Gemeinschaftseigentum und verwaltet gemeinsam die laufenden Kosten.
Deine Rechte in der WEG
- Stimmrecht auf der Eigentümerversammlung
- Einsicht in alle Unterlagen (Protokolle, Abrechnungen, Hausgeldabrechnung)
- Antragsrecht für Tagesordnungspunkte
- Widerspruch gegen rechtswidrige Beschlüsse (innerhalb 1 Monat)
Deine Pflichten in der WEG
- Zahlung des monatlichen Hausgelds
- Teilnahme oder Vertretung bei Eigentümerversammlungen
- Einhaltung der Gemeinschaftsordnung und Hausordnung
- Duldung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen
Die Eigentümerversammlung
Mindestens einmal jährlich trifft sich die WEG. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit (nach Miteigentumsanteilen oder Köpfen — steht in der Gemeinschaftsordnung) gefasst. Ausnahmen: Bauliche Veränderungen oft Dreiviertel-Mehrheit.
Die Hausverwaltung
Die WEG wählt eine Hausverwaltung (intern oder extern). Diese ist verantwortlich für:
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Beauftragung von Handwerkern
- Durchführung von Beschlüssen
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
Kosten: 20–40 €/Wohneinheit/Monat typisch
WEG-Eigentümer vs. Vermieter: Wer zahlt was?
- Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus): WEG zahlt gemeinsam
- Sondereigentum (Wohnung innen): Du zahlst alleine
- Umlagefähige Betriebskosten: Auf Mieter umlegen
- Nicht umlagefähig (Verwaltung, Instandhaltungsrücklage): Du als Vermieter
Wenn die Verwaltung schlecht ist
Schlechte Hausverwaltung ist ein häufiges Problem. Als Eigentümer kannst du:
- Abberufung der Verwaltung beschließen (mit Mehrheit)
- Neuwahl einer Verwaltung
- Beirat einsetzen zur Kontrolle
- Bei Pflichtverletzung: Schadensersatz geltend machen
Fazit
Eigentumswohnung bedeutet nicht nur Eigentum an vier Wänden — sondern Mitverantwortung für eine Gemeinschaft. Wer seine Rechte kennt und aktiv in der WEG mitwirkt, schützt seinen Immobilienwert und vermeidet teure Überraschungen.
Häufige Fragen
Was sind die wichtigsten Tipps zum Thema Eigentumswohnung selbst verwalten?
Beim Thema Eigentumswohnung selbst verwalten kommt es auf drei Kernpunkte an: Erstens ausreichend Eigenkapital einbringen (mindestens 20 % plus Nebenkosten). Zweitens mindestens 3–5 Angebote vergleichen — der Zinsunterschied kann 0,3–0,5 % betragen, was bei 250.000 € Kredit über 10 Jahre 7.500–12.500 € Ersparnis bedeutet. Drittens auf flexible Konditionen achten (Sondertilgung, Tilgungsanpassung).
Welche häufigen Fehler sollte ich vermeiden?
Die häufigsten Fehler: Nur die Hausbank anfragen ohne Vergleich. Die Kaufnebenkosten unterschätzen (7–12 % des Kaufpreises). Zu wenig Eigenkapital einbringen. Die monatliche Rate zu knapp kalkulieren ohne Puffer für Reparaturen und Einkommensausfälle. Zu kurze Zinsbindung wählen bei aktuell niedrigen Zinsen.
Wie berechne ich meine maximale Kreditrate?
Faustregel: Die monatliche Rate sollte nicht mehr als 35–40 % des Netto-Haushaltseinkommens betragen. Bei 3.500 € Netto wären das maximal ca. 1.400 €/Monat. Wichtig: Alle laufenden Kosten (Hausgeld, Versicherungen, Rücklagen 1–1,5 % des Immobilienwerts p.a.) einkalkulieren. Nutze einen Online-Rechner für deine persönliche Situation.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Finanzierungsantrag?
Persönliche Unterlagen: Letzten 3 Gehaltsabrechnungen, aktueller Arbeitsvertrag, SCHUFA-Auskunft, Kontoauszüge (3 Monate). Für die Immobilie: Exposé, Grundriss, Grundbuchauszug, Energieausweis, Kaufvertragsentwurf. Bei Neubauten: Baubeschreibung, Lageplan, Kostenaufstellung. Je vollständiger, desto schneller die Zusage.
