Eigentumswohnung in der WEG: Deine Rechte, Pflichten und wie die Hausverwaltung funktioniert.

Eigentumswohnung selbst verwalten: Was du als WEG-Eigentümer wissen musst

Eigentumswohnung in der WEG verwalten

Du hast eine Eigentumswohnung — und bist damit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Was bedeutet das für dich, welche Rechte hast du — und was musst du zahlen?

Was ist die WEG?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Sie entscheidet gemeinsam über das Gemeinschaftseigentum und verwaltet gemeinsam die laufenden Kosten.

Deine Rechte in der WEG

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  • Stimmrecht auf der Eigentümerversammlung
  • Einsicht in alle Unterlagen (Protokolle, Abrechnungen, Hausgeldabrechnung)
  • Antragsrecht für Tagesordnungspunkte
  • Widerspruch gegen rechtswidrige Beschlüsse (innerhalb 1 Monat)

Deine Pflichten in der WEG

  • Zahlung des monatlichen Hausgelds
  • Teilnahme oder Vertretung bei Eigentümerversammlungen
  • Einhaltung der Gemeinschaftsordnung und Hausordnung
  • Duldung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen

Die Eigentümerversammlung

Mindestens einmal jährlich trifft sich die WEG. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit (nach Miteigentumsanteilen oder Köpfen — steht in der Gemeinschaftsordnung) gefasst. Ausnahmen: Bauliche Veränderungen oft Dreiviertel-Mehrheit.

Die Hausverwaltung

Die WEG wählt eine Hausverwaltung (intern oder extern). Diese ist verantwortlich für:

  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Beauftragung von Handwerkern
  • Durchführung von Beschlüssen
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage

Kosten: 20–40 €/Wohneinheit/Monat typisch

WEG-Eigentümer vs. Vermieter: Wer zahlt was?

  • Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus): WEG zahlt gemeinsam
  • Sondereigentum (Wohnung innen): Du zahlst alleine
  • Umlagefähige Betriebskosten: Auf Mieter umlegen
  • Nicht umlagefähig (Verwaltung, Instandhaltungsrücklage): Du als Vermieter

Wenn die Verwaltung schlecht ist

Schlechte Hausverwaltung ist ein häufiges Problem. Als Eigentümer kannst du:

  • Abberufung der Verwaltung beschließen (mit Mehrheit)
  • Neuwahl einer Verwaltung
  • Beirat einsetzen zur Kontrolle
  • Bei Pflichtverletzung: Schadensersatz geltend machen

Fazit

Eigentumswohnung bedeutet nicht nur Eigentum an vier Wänden — sondern Mitverantwortung für eine Gemeinschaft. Wer seine Rechte kennt und aktiv in der WEG mitwirkt, schützt seinen Immobilienwert und vermeidet teure Überraschungen.

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