Erbschein für Immobilien: Wann du ihn brauchst und wie du ihn bekommst

Nach dem Tod eines Immobilieneigentümers geht die Immobilie automatisch an die Erben über — aber um als Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden, braucht man einen Nachweis der Erbberechtigung.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das bestätigt wer Erbe ist und welchen Anteil er hat. Er wird vom Amtsgericht (Nachlassgericht) ausgestellt.

Wann brauche ich keinen Erbschein?

Bei Immobilien kann auf den Erbschein verzichtet werden wenn:

  • Ein öffentliches Testament oder Erbvertrag vorhanden ist (notariell oder vom Gericht eröffnet)
  • Das Grundbuchamt diesen als ausreichenden Nachweis akzeptiert

Das erspart Kosten und Zeit — aber nicht alle Ämter akzeptieren das.

Wann ist der Erbschein Pflicht?

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  • Kein notarielles Testament vorhanden
  • Handschriftliches Testament ohne Bestätigung
  • Wenn Dritte (z.B. Bank, Grundbuchamt) ihn fordern
  • Bei gesetzlicher Erbfolge ohne klares Dokument

Wie beantrage ich den Erbschein?

  1. Beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen)
  2. Antrag persönlich oder per Notar
  3. Unterlagen: Sterbeurkunde, eigene Urkunden, Testament falls vorhanden, Personalausweis
  4. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen

Was kostet der Erbschein?

Kosten nach GNotKG, richten sich nach dem Nachlasswert:

  • Nachlasswert 200.000 €: ca. 400–500 €
  • Nachlasswert 500.000 €: ca. 900–1.100 €
  • Bei notariellem Erbschein-Antrag: zusätzlich Notargebühren

Grundbuch-Umschreibung nach Erbschaft

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