Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) — oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet — legt fest, was bei neu eingebauten Heizungen ab wann gelten muss. Viele Eigentümer sind unsicher. Hier die wichtigsten Fakten.
Was gilt ab wann?
- Ab 2024 in Neubaugebieten: Neue Heizungen müssen zu min. 65 % erneuerbare Energien nutzen
- Bestandsgebäude: Beim Ausfall einer Heizung gibt es Übergangsfristen — alte Heizung darf noch repariert werden
- Fristen für Bestandsgebäude: Gestaffelt nach Kommunalgröße und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung
Was ist eine "65 % erneuerbare Energien" Heizung?
Folgende Systeme erfüllen die Anforderungen:
- Wärmepumpe (Luft, Erdwärme)
- Solarthermie-Kombination
- Biomasseheizung (Pellets, Holzscheitheizung)
- Wärmenetze mit hohem Erneuerbare-Anteil
- Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas-Brennwert)
- Wasserstoff-bereite Heizung (unter Bedingungen)
Was NICHT mehr erlaubt wird
- Reine Gas- oder Ölheizungen als Neuinstallation ab den genannten Fristen
- Ausnahme: Havariefall, wenn keine Alternative schnell verfügbar
Förderung für neue Heizungen
Das Bundesförderungsprogramm BEG (BAFA) fördert den Umstieg:
- Grundförderung: 30 % bei Wärmepumpe/Solar
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % bis 2028
- Einkommensbonus: +30 % bei Einkommen unter 40.000 €
- Max. Gesamtförderung: 70 % der Investitionskosten möglich
Was beim Immobilienkauf beachten?
- Alter der Heizung prüfen (lebensdauer meist 15–20 Jahre)
- Alte Öl/Gas-Heizung = bald Pflicht zum Umbau
- Kosten für Heizungsumbau in Kaufpreisverhandlung einrechnen
- Wärmepumpe: Eignet sich das Haus? (Dämmstandard, Fußbodenheizung)
Häufige Fragen
Was sind die wichtigsten Tipps zum Thema Heizungsgesetz Was Eigentümer jetzt wissen müssen?
Beim Thema Heizungsgesetz Was Eigentümer jetzt wissen müssen kommt es auf drei Kernpunkte an: Erstens ausreichend Eigenkapital einbringen (mindestens 20 % plus Nebenkosten). Zweitens mindestens 3–5 Angebote vergleichen — der Zinsunterschied kann 0,3–0,5 % betragen, was bei 250.000 € Kredit über 10 Jahre 7.500–12.500 € Ersparnis bedeutet. Drittens auf flexible Konditionen achten (Sondertilgung, Tilgungsanpassung).
Welche häufigen Fehler sollte ich vermeiden?
Die häufigsten Fehler: Nur die Hausbank anfragen ohne Vergleich. Die Kaufnebenkosten unterschätzen (7–12 % des Kaufpreises). Zu wenig Eigenkapital einbringen. Die monatliche Rate zu knapp kalkulieren ohne Puffer für Reparaturen und Einkommensausfälle. Zu kurze Zinsbindung wählen bei aktuell niedrigen Zinsen.
Wie berechne ich meine maximale Kreditrate?
Faustregel: Die monatliche Rate sollte nicht mehr als 35–40 % des Netto-Haushaltseinkommens betragen. Bei 3.500 € Netto wären das maximal ca. 1.400 €/Monat. Wichtig: Alle laufenden Kosten (Hausgeld, Versicherungen, Rücklagen 1–1,5 % des Immobilienwerts p.a.) einkalkulieren. Nutze einen Online-Rechner für deine persönliche Situation.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Finanzierungsantrag?
Persönliche Unterlagen: Letzten 3 Gehaltsabrechnungen, aktueller Arbeitsvertrag, SCHUFA-Auskunft, Kontoauszüge (3 Monate). Für die Immobilie: Exposé, Grundriss, Grundbuchauszug, Energieausweis, Kaufvertragsentwurf. Bei Neubauten: Baubeschreibung, Lageplan, Kostenaufstellung. Je vollständiger, desto schneller die Zusage.
