Heizungsgesetz 2024: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) — oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet — legt fest, was bei neu eingebauten Heizungen ab wann gelten muss. Viele Eigentümer sind unsicher. Hier die wichtigsten Fakten.

Was gilt ab wann?

  • Ab 2024 in Neubaugebieten: Neue Heizungen müssen zu min. 65 % erneuerbare Energien nutzen
  • Bestandsgebäude: Beim Ausfall einer Heizung gibt es Übergangsfristen — alte Heizung darf noch repariert werden
  • Fristen für Bestandsgebäude: Gestaffelt nach Kommunalgröße und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung

Was ist eine "65 % erneuerbare Energien" Heizung?

Folgende Systeme erfüllen die Anforderungen:

  • Wärmepumpe (Luft, Erdwärme)
  • Solarthermie-Kombination
  • Biomasseheizung (Pellets, Holzscheitheizung)
  • Wärmenetze mit hohem Erneuerbare-Anteil
  • Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas-Brennwert)
  • Wasserstoff-bereite Heizung (unter Bedingungen)

Was NICHT mehr erlaubt wird

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  • Reine Gas- oder Ölheizungen als Neuinstallation ab den genannten Fristen
  • Ausnahme: Havariefall, wenn keine Alternative schnell verfügbar

Förderung für neue Heizungen

Das Bundesförderungsprogramm BEG (BAFA) fördert den Umstieg:

  • Grundförderung: 30 % bei Wärmepumpe/Solar
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % bis 2028
  • Einkommensbonus: +30 % bei Einkommen unter 40.000 €
  • Max. Gesamtförderung: 70 % der Investitionskosten möglich

Was beim Immobilienkauf beachten?

  • Alter der Heizung prüfen (lebensdauer meist 15–20 Jahre)
  • Alte Öl/Gas-Heizung = bald Pflicht zum Umbau
  • Kosten für Heizungsumbau in Kaufpreisverhandlung einrechnen
  • Wärmepumpe: Eignet sich das Haus? (Dämmstandard, Fußbodenheizung)