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Wohnfläche korrekt berechnen: DIN 277, WoFlV und was gilt

Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Welche Berechnungsmethode gilt bei Jetzt informieren und bei der Baufinanzierung Tausende Euro Zinsen sparen.

Stand: 2024-10-02 3 Min. Lesezeit
Wohnfläche korrekt berechnen: DIN 277, WoFlV und was gilt
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Vollständig angerechnet (100 %): Räume mit mind. 2 m Raumhöhe, Wintergärten (beheizbar)
  • Zur Hälfte (50 %): Loggien, Balkone, Dachterrassen, Terrassen (außerhalb)
  • Nicht angerechnet: Keller, Heizungsraum, Garage, unbeheizter Keller
  • Alle Grundflächen werden zu 100 % angerechnet (Balkone, Terrassen, Keller wenn nutzbar)
Wohnfläche korrekt berechnen: DIN 277, WoFlV und was gilt

110 m² im Inserat — aber der Mietvertrag weist 98 m² aus. Solche Diskrepanzen entstehen durch unterschiedliche Berechnungsmethoden. Was gilt wirklich?

Die drei Methoden im Überblick

1. Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die WoFlV ist die Standardmethode für Miet- und Sozialwohnungen. Sie bestimmt:

  • Vollständig angerechnet (100 %): Räume mit mind. 2 m Raumhöhe, Wintergärten (beheizbar)
  • Zur Hälfte (50 %): Loggien, Balkone, Dachterrassen, Terrassen (außerhalb)
  • Nicht angerechnet: Keller, Heizungsraum, Garage, unbeheizter Keller

2. DIN 277

Bautechnische Norm — wird in vielen Exposés verwendet. Rechnet mehr Fläche an als WoFlV:

  • Alle Grundflächen werden zu 100 % angerechnet (Balkone, Terrassen, Keller wenn nutzbar)
  • Ergebnis: DIN-277-Fläche oft 10–20 % größer als WoFlV-Fläche

3. Individuelle Vereinbarung

Im Kaufvertrag kann eine bestimmte Methode oder Fläche vereinbart werden. Diese gilt dann vertraglich — auch wenn sie von WoFlV abweicht.

Welche Methode gilt wann?

SituationMethode
Mietvertrag (Wohnraummiete)WoFlV (Pflicht seit 2004)
KaufvertragFrei vereinbar — im Vertrag prüfen
Inserat / ExposéOft DIN 277 — vorsichtig sein!
EnergieausweisWohnfläche laut WoFlV
BaugenehmigungDIN 277 (Bruttogrundfläche)

Schrägen und Dachflächen

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Besonders bei Dachgeschosswohnungen kritisch:

  • Raumhöhe unter 1 m: nicht angerechnet
  • Raumhöhe 1–2 m: zur Hälfte angerechnet (WoFlV)
  • Raumhöhe über 2 m: vollständig angerechnet

Was tun bei falscher Wohnfläche?

Beim Mietvertrag

Ist die Wohnfläche um mehr als 10 % zu gering angegeben, kann der Mieter:

  • Mietminderung geltend machen (anteilig)
  • Zu viel gezahlte Miete zurückfordern (Verjährung: 3 Jahre)

Beim Kaufvertrag

Abweichungen im Kaufvertrag sind problematischer. Wenn die Fläche wesentlich kleiner als angegeben:

  • Kaufpreisminderung verlangen
  • Schadensersatz (wenn arglistige Täuschung)
  • Kaufvertrag anfechten (Extremfall)

Selbst messen — Schritt für Schritt

  1. Jeden Raum separat messen (Länge × Breite)
  2. Wandnischen, Türrahmen etc. abziehen
  3. Schrägen nach WoFlV anrechnen
  4. Balkon/Terrasse: 50 % anrechnen
  5. Summe = Wohnfläche nach WoFlV

Tipp: Vor dem Kauf

Kaufinteressenten sollten die Wohnfläche immer selbst nachprüfen oder einen Gutachter beauftragen. Abweichungen von 5–15 % zwischen Exposé und WoFlV-Realität sind keine Seltenheit.

Fazit

Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Exposé-Angaben sind oft nach DIN 277 (größer), Mietverträge müssen WoFlV nutzen. Kaufverträge: immer prüfen welche Methode gilt. Im Zweifel selbst nachmessen oder Gutachter beauftragen.

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Häufige Fragen

Was sind die wichtigsten Tipps zum Thema Wohnfläche korrekt berechnen?

Beim Thema Wohnfläche korrekt berechnen kommt es auf drei Kernpunkte an: Erstens ausreichend Eigenkapital einbringen (mindestens 20 % plus Nebenkosten). Zweitens mindestens 3–5 Angebote vergleichen — der Zinsunterschied kann 0,3–0,5 % betragen, was bei 250.000 € Kredit über 10 Jahre 7.500–12.500 € Ersparnis bedeutet. Drittens auf flexible Konditionen achten (Sondertilgung, Tilgungsanpassung).

Welche häufigen Fehler sollte ich vermeiden?

Die häufigsten Fehler: Nur die Hausbank anfragen ohne Vergleich. Die Kaufnebenkosten unterschätzen (7–12 % des Kaufpreises). Zu wenig Eigenkapital einbringen. Die monatliche Rate zu knapp kalkulieren ohne Puffer für Reparaturen und Einkommensausfälle. Zu kurze Zinsbindung wählen bei aktuell niedrigen Zinsen.

Wie berechne ich meine maximale Kreditrate?

Faustregel: Die monatliche Rate sollte nicht mehr als 35–40 % des Netto-Haushaltseinkommens betragen. Bei 3.500 € Netto wären das maximal ca. 1.400 €/Monat. Wichtig: Alle laufenden Kosten (Hausgeld, Versicherungen, Rücklagen 1–1,5 % des Immobilienwerts p.a.) einkalkulieren. Nutze einen Online-Rechner für deine persönliche Situation.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Finanzierungsantrag?

Persönliche Unterlagen: Letzten 3 Gehaltsabrechnungen, aktueller Arbeitsvertrag, SCHUFA-Auskunft, Kontoauszüge (3 Monate). Für die Immobilie: Exposé, Grundriss, Grundbuchauszug, Energieausweis, Kaufvertragsentwurf. Bei Neubauten: Baubeschreibung, Lageplan, Kostenaufstellung. Je vollständiger, desto schneller die Zusage.

SM
Artikel von
Zert. Finanzberaterin (IHK)
Baufinanzierungs-Expertin
Zertifizierte Finanzberaterin (IHK) mit 12 Jahren Erfahrung in der Baufinanzierungsberatung. Sandra begleitet Erst- und Wiederholungskäufer von der Bonitätsprüfung über die Zinsbindungswahl bis zur Anschlussfinanzierung. Schwerpunkte: Annuitätendarlehen, Tilgungsstrategien, KfW-Förderprogramme und Finanzierungsstrukturierung für Eigennutzer.
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