Fast jede Bank verlangt bei einer Baufinanzierung den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung. Warum das so ist, was sie abdecken muss und wie Sie nicht zu viel bezahlen.
Warum verlangen Banken eine Versicherung?
Das Haus dient der Bank als Sicherheit (Grundschuld). Wenn das Haus abbrennt und nicht versichert ist, verliert die Bank ihre Sicherheit – obwohl Sie noch den vollen Kredit schulden. Die Versicherung schützt also primär die Bank, aber natürlich auch Sie.


Was muss die Versicherung abdecken?
Banken verlangen typischerweise eine Police, die mindestens abdeckt:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbrüche, austretendes Wasser)
- Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)
Viele Versicherungen decken auch Überschwemmung, Elementarschäden und Einbruchdiebstahl – diese sind meist optional, aber sinnvoll.
Kann die Bank eine bestimmte Versicherung vorschreiben?
Nein. Eine Bank darf nicht vorschreiben, bei welcher Versicherung Sie sich versichern. Das wäre eine unlautere Kopplung. Sie können frei wählen – müssen aber den Nachweis der Versicherung vorlegen.
Wohngebäude-Versicherung: Deckungssumme richtig wählen
Die Deckungssumme sollte dem Neubauwert entsprechen – dem Betrag, der nötig wäre, das Haus komplett neu zu bauen. Nicht dem Marktwert! Ein gut gelegenes Haus hat einen hohen Marktwert, aber der Neubauwert ist oft niedriger.
Wo abschließen?
Vergleichen Sie Angebote über unabhängige Vergleicher. Wichtig: Nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch auf:
- Mitversicherte Risiken (Elementar/Überschwemmung wichtig?)
- Selbstbehalt (0 Euro Selbstbehalt kostet mehr, gibt aber bessere Planbarkeit)
- Kündigungsfristen und Flexibilität
Zusammenfassung
Wohngebäudeversicherung ist bei Baufinanzierungen Pflicht – aber Sie haben Wahlfreiheit. Vergleichen lohnt sich: Unterschiede von 30-50 % bei gleichem Leistungsumfang sind keine Seltenheit.
Rechenbeispiel Baufinanzierung 2025
| Kaufpreis | Kredit (80 %) | Rate/Monat* | Benötigtes Nettoeink. |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 160.000 € | ca. 707 € | mind. 2.000 € |
| 300.000 € | 240.000 € | ca. 1.060 € | mind. 3.000 € |
| 400.000 € | 320.000 € | ca. 1.413 € | mind. 4.000 € |
| 500.000 € | 400.000 € | ca. 1.767 € | mind. 5.000 € |
*Bei 3,3 % Zins, 2 % Tilgung, 10 Jahre Zinsbindung
Was Banken bei der Bonitätsprüfung wirklich prüfen
- SCHUFA-Score: Mind. 90 % für gute Konditionen — unter 85 % werden Aufschläge oder Ablehnung wahrscheinlich
- Beleihungsauslauf (LTV): Kredit/Immobilienwert. Unter 60 % = beste Zinsen. 80–90 % = deutliche Aufschläge
- Haushaltsbuch: Einnahmen minus Ausgaben sollten nach Kreditrate >500 € frei verfügbar lassen
- Beschäftigung: Mind. 6 Monate im gleichen Unternehmen, unbefristet — Probezeit ist problematisch
Häufige Fragen
- Was muss ich bei Wohngebaeude Versicherung Baufinanzierung besonders beachten?
- Wichtig bei Wohngebaeude Versicherung Baufinanzierung: Immer mehrere Angebote vergleichen (mind. 3), vollständige Unterlagen bereitstellen (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, SCHUFA-Auskunft), Kaufnebenkosten einplanen (10–13 % des Kaufpreises), und ausreichend Eigenkapital sicherstellen. Ein unabhängiger Finanzberater kann die Entscheidung erheblich verbessern.
- Welche Fehler sollte ich bei der Baufinanzierung vermeiden?
- 5 häufige Fehler: 1. Nur bei der Hausbank anfragen (oft teurer). 2. Kaufnebenkosten vergessen (10–13 %!). 3. Tilgung zu niedrig (unter 2 % = 40+ Jahre Laufzeit). 4. Kein Sondertilgungsrecht vereinbart. 5. Keine Liquiditätsreserve gehalten. Ein Vergleich über Interhyp oder Dr. Klein kostet nichts und bringt oft 0,3–0,5 % Zinsvorteil.
- Wie lange dauert die Baufinanzierung?
- Von vollständigen Unterlagen bis Kreditzusage: 3–10 Werktage (Online-Banken), 1–3 Wochen (Filialbanken). Auszahlung: nach Notartermin und Grundbuch-Auflassungsvormerkung (weitere 2–4 Wochen). Gesamt von Entscheidung bis Schlüsselübergabe: typisch 3–6 Monate.
- Welche Unterlagen brauche ich für die Baufinanzierung?
- Standardunterlagen: letzten 3 Gehaltsabrechnungen, letzter Steuerbescheid, Kontoauszüge (3 Monate), SCHUFA-Selbstauskunft, Exposé und Grundrisse des Objekts, Grundbuchauszug, Energieausweis. Bei Vermietung: bestehende Mietverträge. Bei Selbständigen: Steuerbescheide 3 Jahre + BWA.
