Wohnrecht auf Lebenszeit: Was es bedeutet und wie es abgesichert wird

Wer sein Haus zu Lebzeiten an Kinder überträgt, aber weiter darin wohnen möchte, sichert sich mit einem lebenslangen Wohnrecht ab. Das Wohnrecht ist ein dingliches Recht — eingetragen im Grundbuch, unabhängig von Verkauf oder Schenkung.

Was ist ein Wohnrecht?

Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) berechtigt eine Person, ein Gebäude oder einen Teil davon zu bewohnen. Es ist:

  • Nicht übertragbar (nur die berechtigte Person darf nutzen)
  • Im Grundbuch eingetragen (Abteilung II)
  • Bestehend auch wenn die Immobilie weiterverkauft wird
  • Erlöschend mit dem Tod der berechtigten Person

Unterschied zu Nießbrauch

KriteriumWohnrechtNießbrauch
NutzungNur selbst bewohnenAuch vermieten möglich
MieteinnahmenNeinJa
Wert-Minderung bei SchenkungKleinerGrößer
Typisch beiEltern die zuhause bleiben wollenWenn Eltern Mieteinnahmen brauchen

Wie wird das Wohnrecht eingetragen?

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  1. Notarieller Vertrag zur Übertragung der Immobilie + Wohnrechtsvereinbarung
  2. Notar beantragt Eintragung beim Grundbuchamt
  3. Grundbuchamt trägt Wohnrecht in Abteilung II ein
  4. Wohnrecht ist damit auch gegenüber Dritten bindend

Steuerliche Wirkung

Bei Schenkung mindert das Wohnrecht den steuerpflichtigen Wert der Immobilie. Das Finanzamt zieht den kapitalisierten Wert des Wohnrechts (Jahreswert × Lebenserwartungsfaktor) vom Schenkungswert ab → weniger Schenkungsteuer.

Wichtige Schutzfragen

  • Was passiert wenn das Kind insolvent wird oder Schulden hat?
  • Was wenn die Immobilie zwangsversteigert wird?
  • Lösung: Wohnrecht im Grundbuch schützt auch gegen Zwangsversteigerung — Berechtigter darf bleiben