Wohnrecht: Was es bedeutet, wie es entsteht und wie es erlischt

Das Wohnrecht ist ein dingliches Recht, das einer bestimmten Person erlaubt, ein Gebäude oder Teile davon zu bewohnen — auch wenn sie nicht Eigentümer ist. Es ist im Grundbuch eingetragen und bindet jeden zukünftigen Eigentümer.

Arten des Wohnrechts

  • Persönliches Wohnrecht (§ 1093 BGB): Nur für die benannte Person, nicht übertragbar
  • Nießbrauch (§ 1030 BGB): Umfassenderes Recht — inkl. Vermietung und Ertrag
  • Grunddienstbarkeit: Wohnrecht für Grundstück, nicht Person

Wie entsteht ein Wohnrecht?

  • Notariell beurkundete Vereinbarung
  • Eintragung in Grundbuch (Abteilung II)
  • Oft bei Schenkungen: Eltern übertragen Haus an Kinder, behalten Wohnrecht
  • Bei Erbschaftsregelungen per Testament

Was das Wohnrecht beinhaltet

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  • Recht, das Objekt selbst zu bewohnen
  • Kann Familienmitglieder einschließen (im Vertrag regeln)
  • Pflicht des Berechtigten: Erhalt der Substanz, keine Beschädigungen
  • Wer zahlt die Nebenkosten? (Im Vertrag regeln — sonst Berechtigter)

Was das Wohnrecht NICHT beinhaltet

  • Recht zur Vermietung (außer anders vereinbart)
  • Übertragung auf andere Personen
  • Verkauf oder Belastung des Wohnrechts

Wert des Wohnrechts (steuerlich)

Bei Schenkung mindert das Wohnrecht den steuerlichen Wert der Immobilie. Berechnung: Jahreswert des Wohnrechts × Vervielfältiger (Lebenserwartung nach Sterbetafel). Je älter der Berechtigte, desto geringer der Wert → weniger Schenkungsteuer.

Erlöschen des Wohnrechts

  • Mit dem Tod des Berechtigten (automatisch)
  • Freiwilliger Verzicht mit notarieller Beurkundung
  • Zeitablauf wenn zeitlich befristet vereinbart
  • Aufhebungsvertrag (Einigung von Eigentümer und Berechtigtem)