Eigentümerwechsel bei vermieteten Immobilien: Was Mieter wissen müssen

Wenn vermietete Immobilien verkauft werden, fragen sich Mieter zurecht: Was ändert sich? Die gute Nachricht ist: Kauf bricht nicht Miete. Der bestehende Mietvertrag geht automatisch auf den neuen Eigentümer über.

Der Grundsatz: "Kauf bricht nicht Miete"

In Deutschland gilt § 566 BGB: Bei einem Eigentümerwechsel übernimmt der Käufer alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverträgen. Der Mieter muss nichts unterschreiben und kann nicht einfach gekündigt werden.

Was bleibt gleich?

  • Mietvertrag (identische Konditionen, gleiche Laufzeit)
  • Miethöhe (keine automatische Erhöhung durch Eigentümerwechsel)
  • Kündigungsschutz (gleiche Fristen wie vorher)

Was kann sich ändern?

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  • Ansprechpartner: Neue Verwaltung oder direkt der Eigentümer
  • Bankverbindung: Miete auf neues Konto überweisen — Mitteilung nötig
  • Hausverwaltung: Neuer Verwalter, andere Abläufe

Was ist mit der Kaution?

Der neue Eigentümer übernimmt die Haftung für die Kaution — auch wenn der alte Vermieter sie nicht weitergegeben hat. Der Mieter kann die Kaution am Ende vom neuen Eigentümer zurückfordern, auch wenn er sie nur an den alten geleistet hat.

Kündigung durch neuen Eigentümer möglich?

Ja, aber nur unter denselben engen Bedingungen wie für den alten: Eigenbedarfskündigung, wirtschaftliche Verwertung, etc. Und es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (3 bis 9 Monate je nach Mietdauer).

Was tun wenn der neue Eigentümer Druck macht?

  • Keine übereilten Aufhebungsverträge unterschreiben
  • Mieterverein oder Rechtsschutzversicherung einschalten
  • Modernisierungsankündigungen genau prüfen
  • Eigenbedarf prüfen: Wer zieht tatsächlich ein? Seit wann?