Mietkaution zurückbekommen: Deine Rechte als Mieter

Die Mietkaution ist oft 2–3 Monatsmieten — kein kleiner Betrag. Nach dem Auszug halten manche Vermieter sie ganz oder teilweise zurück. Wann ist das legal, und wann kannst du dein Geld einfordern?

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

  • Ausstehende Mietzahlungen
  • Schäden die über normale Abnutzung hinausgehen
  • Ausstehende Betriebskostenabrechnung (bis zu 6 Monate nach Auszug)

Normale Abnutzung vs. Schaden

Normale Abnutzung (kein Einbehalt erlaubt):

  • Leichte Verfärbungen an Wänden durch Licht
  • Kleine Kratzer im Boden durch normalen Gebrauch
  • Abgenutzte Türgriffe

Schäden (Einbehalt möglich):

  • Große Löcher in der Wand
  • Verbrannte oder stark zerkratzte Böden
  • Schimmel durch falsches Lüften

Wie lange darf der Vermieter warten?

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Rechtlich gibt es keine feste Frist im Gesetz. Gerichte akzeptieren in der Regel 3–6 Monate nach Mietende als angemessen — wenn noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen, länger. Nach 6 Monaten solltest du aktiv werden.

Was du tun kannst

  1. Schriftlich (per Einschreiben) Rückgabe der Kaution fordern
  2. Frist setzen (2–4 Wochen)
  3. Bei Verweigerung: Mieterverein oder Anwalt einschalten
  4. Klage beim Amtsgericht (unter 5.000 € — du brauchst keinen Anwalt)

Wichtig: Übergabeprotokoll

Das wichtigste Dokument ist das Übergabeprotokoll beim Einzug UND beim Auszug. Fotos machen und beide Parteien unterschreiben lassen. Ohne Protokoll ist es dein Wort gegen das des Vermieters.

Schönheitsreparaturen — wann musst du streichen?

Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen sind oft unwirksam. Pauschale Pflichten wie "alle 3 Jahre streichen" oder "beim Auszug grundsätzlich streichen" sind in der Regel nicht rechtsgültig. Im Zweifel: Mieterverein fragen.