Eigenbedarfskündigung: Was als Vermieter rechtlich erlaubt ist

Wer seine vermietete Wohnung selbst bewohnen möchte, kann dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Aber das ist keine einfache Sache — es gibt klare gesetzliche Anforderungen, und Fehler können teuer werden.

Was ist Eigenbedarf?

Eigenbedarf liegt vor wenn der Vermieter, seine Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen die Wohnung benötigen. Berechtigt sind:

  • Vermieter selbst
  • Kinder, Eltern, Geschwister
  • Nichte/Neffe (je nach Gericht)
  • Pflegeperson des Vermieters

Nicht berechtigt: entfernte Bekannte, juristische Personen (GmbH kann keinen Eigenbedarf geltend machen).

Wie muss die Kündigung aussehen?

  • Schriftlich per Brief (kein E-Mail)
  • Konkrete Person, die einziehen soll, benennen
  • Konkrete Gründe für den Bedarf angeben
  • Gesetzliche Kündigungsfristen einhalten

Kündigungsfristen bei Eigenbedarf

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MietdauerKündigungsfrist
Unter 5 Jahre3 Monate
5–8 Jahre6 Monate
Über 8 Jahre9 Monate

Was passiert wenn der Eigenbedarf wegfällt?

Zieht die genannte Person doch nicht ein, hat der Mieter einen Schadensersatzanspruch. Der Vermieter muss den Mieter zudem informieren und ihm anbieten, zurückzukehren.

Härteklausel: Wenn der Mieter nicht ausziehen will

Mieter können Widerspruch wegen Härte einlegen (§ 574 BGB): Hohes Alter, schwere Krankheit, fehlende Ersatzwohnung. Gerichte wägen ab — manchmal gewinnt der Mieter trotz berechtigtem Eigenbedarf.

Tipp für Vermieter

Eigenbedarf immer gut dokumentieren und rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt für Mietrecht ist bei Eigenbedarfskündigung fast immer sinnvoll — falsche Formulierungen können die Kündigung unwirksam machen.