Heizung: Deine Rechte als Mieter wenn es kalt bleibt

Im Winter muss die Heizung funktionieren — das ist Pflicht des Vermieters. Doch was gilt rechtlich, wenn die Wohnung zu kalt bleibt? Und was kannst du konkret tun?

Welche Mindesttemperaturen sind vorgeschrieben?

Es gibt keine bundeseinheitliche gesetzliche Vorschrift, aber die Rechtsprechung hat klare Standards entwickelt:

  • Tagsüber (06:00–23:00 Uhr): min. 20 °C in Wohn- und Schlafräumen
  • Nachts (23:00–06:00 Uhr): min. 18 °C
  • Während der Heizperiode (Oktober–April) muss Heizung verfügbar sein

Wann ist Mietminderung berechtigt?

Wenn die Wohnung dauerhaft zu kalt ist und der Vermieter nicht reagiert, ist Mietminderung möglich. Typische Minderungsquoten laut Urteilen:

  • Totalausfall der Heizung im Winter: 20–30 %
  • Zu niedrige Temperaturen (unter 18 °C): 5–20 % je nach Ausmaß
  • Nur einzelne Heizkörper defekt: 2–5 %

Was du als Mieter tun musst

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  1. Mangel unverzüglich dem Vermieter melden (am besten schriftlich)
  2. Temperaturen dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Zimmer, Grad)
  3. Vermieter angemessene Frist zur Beseitigung setzen (bei Heizungsausfall: 24–48 Stunden)
  4. Wenn keine Reaktion: Mietminderung ankündigen und umsetzen

Notreparatur auf Kosten des Vermieters

Bei echtem Notfall (kompletter Heizungsausfall, Temperaturen unter 15 °C) kannst du selbst einen Notdienst beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern — aber nur wenn Vermieter nicht erreichbar oder nicht reaktionsfähig.

Heizkosten und Warmwasser

Warmwasser muss immer verfügbar sein — auch im Sommer. Kaltes Warmwasser berechtigt ebenfalls zur Mietminderung (ca. 5–10 %).

Tipp

Mieterverein-Mitgliedschaft kostet ca. 80–120 €/Jahr — und bietet kostenlose Rechtsberatung bei genau solchen Fragen. Lohnt sich besonders wenn man in einer konfliktbelasteten Wohnsituation ist.