Grundbuchauszug lesen: Was bedeuten Abteilung I, II und III?

Der Grundbuchauszug ist das wichtigste Dokument beim Immobilienkauf — und sieht auf den ersten Blick kryptisch aus. Hier erfährst du, wie du ihn liest und was du unbedingt prüfen musst.

Aufbau des Grundbuchs

Das Grundbuch hat neben der Aufschrift drei Hauptabteilungen:

Bestandsverzeichnis (Aufschrift)

  • Amtsgericht und Grundbuchbezirk
  • Grundstücksnummer (Flurstück)
  • Fläche des Grundstücks
  • Lage (Straße, Gemarkung)

Abteilung I: Eigentümer

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Hier steht wem das Grundstück gehört. Prüfe:

  • Stimmt der Eigentümer mit dem Verkäufer überein?
  • Gibt es mehrere Eigentümer? (Erbengemeinschaft, Eheleute)
  • Wie viel Anteil hat jeder Eigentümer?

Abteilung II: Lasten und Beschränkungen

Hier stehen Rechte Dritter an der Immobilie — besonders wichtig!

  • Wegerechte: Nachbar darf über das Grundstück gehen
  • Wohnrechte: Dritte dürfen darin wohnen
  • Nießbrauch: Dritte haben Nutzungsrecht und Mieteinnahmen
  • Vorkaufsrecht: Gemeinde oder Person hat Vorrang beim Kauf
  • Denkmalschutz-Auflagen
  • Auflassungsvormerkung: Zeigt an, dass Verkauf im Gange ist

Abteilung III: Grundpfandrechte

Hier stehen Hypotheken und Grundschulden — Sicherheiten für Kredite.

  • Grundschuld der Bank (wird bei Kauf gelöscht oder übertragen)
  • Höhe der Grundschuld
  • Name der Gläubiger-Bank

Wichtig: Vor dem Kauf sicherstellen, dass alle Grundschulden gelöscht werden oder die Bank zustimmt. Sonst übernimmst du die Schulden des Vorbesitzers!

Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?

  • Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht
  • Als Käufer: Verkäufer muss ihn bereitstellen
  • Kosten: ca. 10–20 € pro Auszug
  • Online-Auszug: In einigen Bundesländern möglich