Homeoffice in der Mietwohnung: Was erlaubt ist und was nicht

Millionen Deutsche arbeiten von zuhause. Aber darf man das in einer Mietwohnung einfach so? Die Antwort ist differenziert — und hängt davon ab, wie intensiv das Homeoffice genutzt wird.

Was ohne Erlaubnis erlaubt ist

Leichte berufliche Nutzung der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt — als sogenannte "mitvertragliche Nutzung":

  • Büroarbeit am eigenen Laptop/PC (ohne Kunden)
  • Telefonieren und Videokonferenzen
  • Schreiben und administrative Tätigkeiten
  • Keine Mehrbelastung des Gebäudes

Was die Zustimmung des Vermieters erfordert

  • Regelmäßiger Kundenverkehr in der Wohnung
  • Mitarbeiter kommen zur Arbeit in die Wohnung
  • Gewerbliche Nutzung auf dem Klingelschild oder im Briefkasten
  • Erhöhte Abnutzung durch gewerbliche Tätigkeit

Wann darf der Vermieter die Zustimmung verweigern?

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Nur wenn berechtigte Interessen entgegenstehen:

  • Starker Kundenverkehr stört andere Mieter
  • Wohnung wird überwiegend gewerblich genutzt
  • Steuerliche Abmeldung als Privatwohnung

Bei leichter Homeoffice-Nutzung darf der Vermieter nicht einfach verweigern (BGH-Urteil 2013).

Selbstständige und Freiberufler

Wer gewerblich von zuhause arbeitet (Anmeldung beim Gewerbeamt, Kunden empfangen), braucht in der Regel die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters. Viele Vermieter erteilen sie gegen eine moderate Mieterhöhung.

Steuerliches Arbeitszimmer

Steuerlich kann ein Arbeitszimmer abgesetzt werden. Das hat keine direkte mietrechtliche Wirkung — du musst dem Vermieter nicht sagen dass du es steuerlich angibst.

Tipp

Im Zweifel: Kurze schriftliche Anfrage beim Vermieter stellen. Die meisten erteilen problemlos Erlaubnis für normales Homeoffice — ohne Mehrkosten.