Immobiliengutachten: Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert?

Wer eine Immobilie bewerten lässt, erhält oft einen der drei klassischen Bewertungsansätze — oder eine Kombination. Was sie bedeuten, wann sie genutzt werden, und welcher für dich relevant ist.

1. Vergleichswertverfahren

Prinzip: Der Wert wird aus Verkaufspreisen vergleichbarer Immobilien in der Region abgeleitet.

Geeignet für: Wohnimmobilien in Märkten mit vielen Transaktionen (Eigentumswohnungen, Reihenhäuser)

Datenquelle: Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses

Vorteil: Realitätsnah, marktbasiert
Nachteil: Erfordert ausreichend Vergleichsdaten — in dünnen Märkten schwierig

2. Ertragswertverfahren

Prinzip: Der Wert leitet sich aus den Mieteinnahmen ab. Wie viel kann die Immobilie erwirtschaften?

Geeignet für: Renditeimmobilien (Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilien), vermietete ETW

Formel vereinfacht: Ertragswert = (Jahresreinertrag / Liegenschaftszinssatz) + Bodenwert

Vorteil: Spiegelt Investmentwert wider
Nachteil: Liegenschaftszinssatz ist regional unterschiedlich, schwer zu bestimmen

3. Sachwertverfahren

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Prinzip: Bodenwert + Herstellungskosten des Gebäudes (abzüglich Alterswertminderung)

Geeignet für: Selbstgenutzte Immobilien, Objekte ohne Vergleichsdaten, Einfamilienhäuser

Vorteil: Auch ohne Vergleichsdaten und Mieteinnahmen anwendbar
Nachteil: Nicht immer marktkonform — teure Regionen oft unter Marktwert, günstige darüber

Wann welches Verfahren?

ImmobilientypVerfahren
EigentumswohnungVergleichswert
Einfamilienhaus zur SelbstnutzungSachwert (oft + Vergleich)
Mehrfamilienhaus, GewerbeErtragswert
Finanzamt (Erbschaft, Schenkung)Vergleichswert oder Sachwert

Was kostet ein Gutachten?

  • Kurzgutachten (Markteinschätzung): 300–600 €
  • Vollgutachten (gerichtsfest): 1.000–3.000 €
  • Pflichtgutachten (Gericht, Erbschaftsteuer): nach GNotKG