Immobilie als Paar kaufen: Rechtliches, Finanzielles und was passiert wenn es schiefgeht

Gemeinsam eine Immobilie kaufen ist ein großer Schritt — und eine der häufigsten Quellen für finanzielle Streitigkeiten wenn Beziehungen enden. Wer vorher klar regelt, vermeidet teure Konflikte.

Verheiratete Paare

Bei Verheirateten gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Zugewinngemeinschaft (Standard): Immobilie wird im Scheidungsfall zwischen den Wertzuwächsen aufgeteilt — nicht notwendigerweise die Immobilie selbst
  • Gütertrennung: Jeder behält was ihm gehört — klarer, aber weniger Schutz für den schwächeren Partner
  • Ehegattentestament und Erbvertrag regeln was im Todesfall passiert

Unverheiratete Paare

Ohne Trauschein gibt es keinen automatischen Schutz. Wichtige Punkte:

  • Beide im Grundbuch eingetragen? → Wer wie viel Anteil hat?
  • Wer hat wie viel Eigenkapital eingebracht?
  • Was passiert wenn einer stirbt? (Kein gesetzliches Erbrecht unter Unverheirateten!)

Grundbuch: Wie werden Anteile eingetragen?

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Bei gemeinsamen Käufen wird im Grundbuch die Aufteilung angegeben:

  • 50/50 (Hälfteigentum) — am häufigsten
  • Andere Aufteilung wenn unterschiedliches Eigenkapital eingebracht wurde
  • Nur einer im Grundbuch — rechtlich problematisch für den anderen

Was passiert bei Trennung?

  • Einigung nötig: verkaufen, auszahlen, einer übernimmt
  • Ohne Einigung: Teilungsversteigerung (fast immer ein schlechtes Ergebnis)
  • Bank muss Kreditübernahme durch einen Partner genehmigen

Partnerschaftsvertrag für Unverheiratete

Vor dem Kauf sollte ein notariell beurkundeter Partnerschaftsvertrag regeln:

  • Eigenkapitalanteile beider Partner
  • Wie Kreditrate aufgeteilt wird
  • Was im Trennungsfall passiert
  • Vorkaufsrecht des anderen Partners

Tipp

Auch wenn es unangenehm ist darüber zu reden: Gerade weil ihr euch liebt, solltet ihr es regeln. Konflikte entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus unterschiedlichen Erwartungen wenn sich Lebensumstände ändern.