Mieterhöhung als Vermieter: Wann und wie viel ist erlaubt? Die wichtigsten Regeln und Fristen einfach erklärt.

Miete erhöhen als Vermieter: Was erlaubt ist und wie es geht

Mieterhöhung: Was Vermieter dürfen — und was nicht

Als Vermieter möchtest du die Miete erhöhen — aber das Mietrecht in Deutschland ist zum Schutz der Mieter streng geregelt. Hier lernst du, was erlaubt ist, welche Fristen gelten und wie du vorgehst.

Die Grundregel: Kappungsgrenze

Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % erhöht werden. In angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse-Gebiete) gilt sogar nur 15 %. Das ist die sogenannte Kappungsgrenze.

Voraussetzungen für eine Mieterhöhung

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  • Mindestens 12 Monate nach letzter Erhöhung
  • Ankündigung mit mind. 2 Monaten Vorlauf
  • Begründung durch: Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten
  • Mieterhöhung darf ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen

Arten der Mieterhöhung

1. Anpassung an Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Die häufigste Form. Miete wird auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben. Begründung durch:

  • Qualifizierter Mietspiegel (beste Begründung, Richter bevorzugen ihn)
  • Drei Vergleichswohnungen
  • Sachverständigengutachten

2. Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB)

Nach energetischer Modernisierung oder Wertverbesserung. Erlaubt: Bis zu 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Aber: Miete darf durch Modernisierung um max. 3 €/m² in 6 Jahren steigen.

3. Staffelmiete / Indexmiete

Vertraglich vereinbarte Erhöhungen. Staffelmiete: Feste Erhöhungsbeträge zum Vertragsbeginn vereinbart. Indexmiete: Anpassung an den Verbraucherpreisindex.

So formulierst du die Mieterhöhung richtig

Schriftliches Mieterhöhungsschreiben mit:

  • Name und Anschrift Vermieter und Mieter
  • Datum des Schreibens
  • Aktuelle und neue Miete
  • Zeitpunkt der Erhöhung (mind. übernächster Monat nach Zugang)
  • Begründung (Mietspiegel mit konkreten Werten)

Was tun, wenn Mieter nicht zustimmt?

Der Mieter hat 2 Monate Zeit zur Zustimmung. Stimmt er nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von weiteren 3 Monaten Klage erheben — sonst ist die Mieterhöhung hinfällig.

Checkliste: Mieterhöhung vorbereiten

  • ☐ Letzte Erhöhung: Mehr als 12 Monate her?
  • ☐ Kappungsgrenze (20 % / 15 %) beachten
  • ☐ Aktuellen Mietspiegel beschaffen
  • ☐ Begründung vorbereiten
  • ☐ Schriftliches Erhöhungsschreiben erstellen
  • ☐ Frist: Mind. 2 Monate Vorlauf
  • ☐ Einschreiben oder persönliche Übergabe (Zugangsnachweis)

Fazit

Mieterhöhungen sind rechtlich komplex, aber machbar wenn man die Regeln kennt. Wichtigste Punkte: Fristen einhalten, korrekt begründen, Kappungsgrenze respektieren. Wer unsicher ist, sollte den Haus & Grund Verband oder einen Anwalt einschalten.

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