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Riester Rente und Immobilien: Der komplette Wohnriester-Guide

Wohnriester vollständig erklärt: Wie nutzen Sie die Riester-Förderung für Ihre Immobilie, was sind die Vor- und Nachteile? Voraussetzungen, Förderhöhe und An...

Stand: 2026-12-10 2 Min. Lesezeit
Riester Rente und Immobilien: Der komplette Wohnriester-Guide
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Ein bestehendes Riester-Guthaben für Eigenkapital entnehmen (Eigenheimrente)
  • Einen Wohnriester-Bausparvertrag abschließen (Bausparen mit Riester-Förderung)
  • Ein Wohnriester-Darlehen aufnehmen (Riester-geförderter Kredit)
  • Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

Wohnriester ist die Möglichkeit, staatliche Riester-Förderung für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie einzusetzen. Klingt attraktiv — ist aber komplex. Wir erklären alles, was Sie wissen müssen.

Was ist Wohnriester?

Mit Wohnriester können Sie:

  1. Ein bestehendes Riester-Guthaben für Eigenkapital entnehmen (Eigenheimrente)
  2. Einen Wohnriester-Bausparvertrag abschließen (Bausparen mit Riester-Förderung)
  3. Ein Wohnriester-Darlehen aufnehmen (Riester-geförderter Kredit)

Wer bekommt Riester-Förderung?

  • Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
  • Beamte
  • Selbständige mit Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Versorgungswerken

Nicht gefördert: Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht

Förderbeträge 2026

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ZulageBetrag/Jahr
Grundzulage175 €
Kinderzulage (vor 2008 geboren)185 € je Kind
Kinderzulage (ab 2008 geboren)300 € je Kind
Steuerlicher Sonderausgabenabzugbis 2.100 €/Jahr

Eine Familie mit 2 Kindern (nach 2008) bekommt: 175 + 300 + 300 = 775 €/Jahr vom Staat. Das summiert sich!

Eigenkapitalentnahme: Riester-Guthaben für Eigenheim nutzen

Sie können das gesamte Riester-Guthaben (oder min. 3.000 €) entnehmen und als Eigenkapital einsetzen. Das Guthaben ist dann "verbraucht" — muss aber zurückgezahlt werden (in die Rentenbasis) oder wird bei Renteneintritt voll nachversteuert.

Wie in unserem Ratgeber zu Wohnriester erklärt, ist die Nachversteuerung der entscheidende Haken.

Die Nachversteuerung: Der versteckte Haken

Das genutzte Wohnriester-Kapital landet in einem "Wohnförderkonto", das jährlich mit 2% verzinst wird. Bei Rentenbeginn wird dieser angesammelte Betrag voll besteuert (als normales Einkommen). Vorteil: Im Rentenalter ist der Steuersatz meist niedriger als im Erwerbsleben.

Wann lohnt sich Wohnriester?

  • Viele Kinder → hohe Kinderzulagen
  • Niedriges Einkommen → überproportionale Förderquote
  • Beamte → besonders gefördert
  • Langer Anlagehorizont (30+ Jahre)

Kombinieren Sie Wohnriester mit KfW-Förderung für maximale Ersparnis.

Fazit

Wohnriester kann sich lohnen — besonders für Familien mit Kindern und Beamte. Die Nachversteuerung ist kein Problem, wenn Sie im Rentenalter weniger verdienen. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Rentenberater individuell durchrechnen.

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Häufige Fragen

Für wen lohnt sich Wohn-Riester besonders?

Wohn-Riester lohnt sich besonders für Familien mit Kindern (höhere Zulagen), Geringverdiener (niedrige Eigenleistung für volle Förderung) und Personen mit langem Anlagehorizont. Kritisch ist es für Alleinstehende ohne Kinder mit höherem Einkommen — hier ist die Steuerbelastung in der Auszahlungsphase oft höher als die Förderung.

Wie viel Wohn-Riester-Förderung bekomme ich?

Grundzulage: 175 € pro Jahr. Kinderzulage: 185 € pro Kind (300 € bei Kindern ab 2008). Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €. Dazu kommen Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug (bis 2.100 € p.a.). Für volle Förderung: 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen.

Was ist der Wohnförderkonto und wie wird es besteuert?

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das die geförderten Beiträge und Zulagen aufaddiert und mit 2 % p.a. verzinst wird. Beim Renteneintritt (frühestens 60, spätestens 68 Jahre) wird dieser Betrag nachgelagert versteuert. Wer früh einzahlt und lange Zeit hat, profitiert trotz Besteuerung.

Kann ich Wohn-Riester kündigen wenn ich die Immobilie verkaufe?

Bei Verkauf der Immobilie muss das Wohnförderkonto aufgelöst oder auf eine neue selbstgenutzte Immobilie übertragen werden — innerhalb von 4 Jahren. Sonst werden alle Förderungen zurückgefordert plus 5 % Strafe. Vermietung der Immobilie gilt nicht als Selbstnutzung.

TR
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Finanzanalyst, 300+ Fachbeiträge
Finanzanalyst & Kapitalanlage-Experte
Unabhängiger Finanzanalyst mit Fokus auf Immobilienkapitalanlage und Baufinanzierungsstrategien. Thomas analysiert Renditechancen, Eigenkapitalrenditen und Fremdfinanzierungsquoten für private Investoren. Über 300 veröffentlichte Ratgeber zu Bauzinsen, Kapitalanlage-Immobilien, Denkmalschutz-AfA und steueroptimierter Finanzierungsstruktur.
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