Jetzt berechnen
Förderung

Wohn-Riester: So nutzen Sie Riester-Guthaben für die Baufinanzierung

Wohn-Riester ermöglicht es, Riester-Guthaben steuerbegünstigt für den Immobilienkauf zu nutzen. Alles über Förderung, Regeln und Wohnförderkonto.

Stand: 2025-10-10 2 Min. Lesezeit
Wohn-Riester: So nutzen Sie Riester-Guthaben für die Baufinanzierung
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Kauf einer selbst genutzten Immobilie
  • Bau eines selbst genutzten Hauses
  • Tilgung eines Baufinanzierungsdarlehens
  • Barrierefreiheits-Umbau im Alter

Mit dem Wohn-Riester können Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie einsetzen. Die staatliche Förderung bleibt erhalten – dafür müssen Sie im Alter ein "Wohnförderkonto" versteuern.

Was ist Wohn-Riester?

Wohn-Riester (§ 92a EStG) ist eine Sonderform der Riester-Förderung. Statt im Alter eine Rente zu erhalten, können Sie das Guthaben für:

  • Kauf einer selbst genutzten Immobilie
  • Bau eines selbst genutzten Hauses
  • Tilgung eines Baufinanzierungsdarlehens
  • Barrierefreiheits-Umbau im Alter

Wie funktioniert die Förderung?

Die normalen Riester-Zulagen (Grundzulage 175 Euro/Jahr, Kinderzulage 300 Euro/Kind) gelten auch für Wohn-Riester. Zusätzlich sind Beiträge bis 2.100 Euro/Jahr steuerlich absetzbar (Sonderausgaben).

Das Wohnförderkonto

📊
Zinsen live vergleichen
Aktuelle Bauzinsen von 20+ Banken — kostenlos, ohne Anmeldung.
Zum Rechner →

Hier liegt der Haken: Das für die Immobilie entnommene Kapital wird auf einem fiktiven "Wohnförderkonto" erfasst und jährlich mit 2 % verzinst. Im Rentenalter müssen Sie diesen Betrag versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

Vorteil: Sie können die Steuer entweder als Einmalzahlung (mit 30 % Rabatt) oder als jährliche Rate über 20 Jahre zahlen.

Wann lohnt sich Wohn-Riester?

Wohn-Riester lohnt sich besonders wenn:

  • Sie bereits Riester-Guthaben angespart haben
  • Sie im Rentenalter ein niedrigeres Einkommen erwarten (dann ist die Besteuerung günstig)
  • Sie verheiratet sind und beide Riester-Verträge nutzen können
  • Sie Kinder haben (höhere Zulagen)

Voraussetzungen

  • Selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland (Hauptwohnsitz)
  • Riester-Vertrag muss zertifiziert sein
  • Mindestentnahme: 3.000 Euro
  • Entnahme nur zu Beginn der Tilgungsphase möglich

Riester-Kredit als Alternative

Alternativ gibt es Riester-geförderte Baufinanzierungsdarlehen direkt bei Banken. Dabei werden die Riester-Zulagen direkt zur Tilgung des Kredits genutzt – kein separater Riester-Vertrag nötig.

Tipp: Wohn-Riester ist komplex. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater durchrechnen, ob die nachgelagerte Besteuerung in Ihrem Fall günstiger ist als die Förderungsvorteile.
Deine persönliche Rate berechnen
Nutze unseren kostenlosen Tilgungsrechner – Ergebnis in Sekunden.
→ Zum Tilgungsrechner

Häufige Fragen

Für wen lohnt sich Wohn-Riester besonders?

Wohn-Riester lohnt sich besonders für Familien mit Kindern (höhere Zulagen), Geringverdiener (niedrige Eigenleistung für volle Förderung) und Personen mit langem Anlagehorizont. Kritisch ist es für Alleinstehende ohne Kinder mit höherem Einkommen — hier ist die Steuerbelastung in der Auszahlungsphase oft höher als die Förderung.

Wie viel Wohn-Riester-Förderung bekomme ich?

Grundzulage: 175 € pro Jahr. Kinderzulage: 185 € pro Kind (300 € bei Kindern ab 2008). Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €. Dazu kommen Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug (bis 2.100 € p.a.). Für volle Förderung: 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen.

Was ist der Wohnförderkonto und wie wird es besteuert?

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das die geförderten Beiträge und Zulagen aufaddiert und mit 2 % p.a. verzinst wird. Beim Renteneintritt (frühestens 60, spätestens 68 Jahre) wird dieser Betrag nachgelagert versteuert. Wer früh einzahlt und lange Zeit hat, profitiert trotz Besteuerung.

Kann ich Wohn-Riester kündigen wenn ich die Immobilie verkaufe?

Bei Verkauf der Immobilie muss das Wohnförderkonto aufgelöst oder auf eine neue selbstgenutzte Immobilie übertragen werden — innerhalb von 4 Jahren. Sonst werden alle Förderungen zurückgefordert plus 5 % Strafe. Vermietung der Immobilie gilt nicht als Selbstnutzung.

SM
Artikel von
Zert. Finanzberaterin (IHK)
Baufinanzierungs-Expertin
Zertifizierte Finanzberaterin (IHK) mit 12 Jahren Erfahrung in der Baufinanzierungsberatung. Sandra begleitet Erst- und Wiederholungskäufer von der Bonitätsprüfung über die Zinsbindungswahl bis zur Anschlussfinanzierung. Schwerpunkte: Annuitätendarlehen, Tilgungsstrategien, KfW-Förderprogramme und Finanzierungsstrukturierung für Eigennutzer.
BaufinanzierungAnnuitätendarlehenAnschlussfinanzierungKfW-Förderung
✓ Fachlich geprüft✓ Unabhängig & kostenlos
Review & Freigabe: Stephan Czaja, CXMXO · Zur Redaktion →
Baufinanzierung vergleichenRate berechnen