Mit dem Wohn-Riester können Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie einsetzen. Die staatliche Förderung bleibt erhalten – dafür müssen Sie im Alter ein "Wohnförderkonto" versteuern.
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester (§ 92a EStG) ist eine Sonderform der Riester-Förderung. Statt im Alter eine Rente zu erhalten, können Sie das Guthaben für:


- Kauf einer selbst genutzten Immobilie
- Bau eines selbst genutzten Hauses
- Tilgung eines Baufinanzierungsdarlehens
- Barrierefreiheits-Umbau im Alter
Wie funktioniert die Förderung?
Die normalen Riester-Zulagen (Grundzulage 175 Euro/Jahr, Kinderzulage 300 Euro/Kind) gelten auch für Wohn-Riester. Zusätzlich sind Beiträge bis 2.100 Euro/Jahr steuerlich absetzbar (Sonderausgaben).
Das Wohnförderkonto
Hier liegt der Haken: Das für die Immobilie entnommene Kapital wird auf einem fiktiven "Wohnförderkonto" erfasst und jährlich mit 2 % verzinst. Im Rentenalter müssen Sie diesen Betrag versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Vorteil: Sie können die Steuer entweder als Einmalzahlung (mit 30 % Rabatt) oder als jährliche Rate über 20 Jahre zahlen.
Wann lohnt sich Wohn-Riester?
Wohn-Riester lohnt sich besonders wenn:
- Sie bereits Riester-Guthaben angespart haben
- Sie im Rentenalter ein niedrigeres Einkommen erwarten (dann ist die Besteuerung günstig)
- Sie verheiratet sind und beide Riester-Verträge nutzen können
- Sie Kinder haben (höhere Zulagen)
Voraussetzungen
- Selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland (Hauptwohnsitz)
- Riester-Vertrag muss zertifiziert sein
- Mindestentnahme: 3.000 Euro
- Entnahme nur zu Beginn der Tilgungsphase möglich
Riester-Kredit als Alternative
Alternativ gibt es Riester-geförderte Baufinanzierungsdarlehen direkt bei Banken. Dabei werden die Riester-Zulagen direkt zur Tilgung des Kredits genutzt – kein separater Riester-Vertrag nötig.
Rechenbeispiel Baufinanzierung 2025
| Kaufpreis | Kredit (80 %) | Rate/Monat* | Benötigtes Nettoeink. |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 160.000 € | ca. 707 € | mind. 2.000 € |
| 300.000 € | 240.000 € | ca. 1.060 € | mind. 3.000 € |
| 400.000 € | 320.000 € | ca. 1.413 € | mind. 4.000 € |
| 500.000 € | 400.000 € | ca. 1.767 € | mind. 5.000 € |
*Bei 3,3 % Zins, 2 % Tilgung, 10 Jahre Zinsbindung
Was Banken bei der Bonitätsprüfung wirklich prüfen
- SCHUFA-Score: Mind. 90 % für gute Konditionen — unter 85 % werden Aufschläge oder Ablehnung wahrscheinlich
- Beleihungsauslauf (LTV): Kredit/Immobilienwert. Unter 60 % = beste Zinsen. 80–90 % = deutliche Aufschläge
- Haushaltsbuch: Einnahmen minus Ausgaben sollten nach Kreditrate >500 € frei verfügbar lassen
- Beschäftigung: Mind. 6 Monate im gleichen Unternehmen, unbefristet — Probezeit ist problematisch
Häufige Fragen
- Was muss ich bei Wohnriester Baufinanzierung besonders beachten?
- Wichtig bei Wohnriester Baufinanzierung: Immer mehrere Angebote vergleichen (mind. 3), vollständige Unterlagen bereitstellen (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, SCHUFA-Auskunft), Kaufnebenkosten einplanen (10–13 % des Kaufpreises), und ausreichend Eigenkapital sicherstellen. Ein unabhängiger Finanzberater kann die Entscheidung erheblich verbessern.
- Welche Fehler sollte ich bei der Baufinanzierung vermeiden?
- 5 häufige Fehler: 1. Nur bei der Hausbank anfragen (oft teurer). 2. Kaufnebenkosten vergessen (10–13 %!). 3. Tilgung zu niedrig (unter 2 % = 40+ Jahre Laufzeit). 4. Kein Sondertilgungsrecht vereinbart. 5. Keine Liquiditätsreserve gehalten. Ein Vergleich über Interhyp oder Dr. Klein kostet nichts und bringt oft 0,3–0,5 % Zinsvorteil.
- Wie lange dauert die Baufinanzierung?
- Von vollständigen Unterlagen bis Kreditzusage: 3–10 Werktage (Online-Banken), 1–3 Wochen (Filialbanken). Auszahlung: nach Notartermin und Grundbuch-Auflassungsvormerkung (weitere 2–4 Wochen). Gesamt von Entscheidung bis Schlüsselübergabe: typisch 3–6 Monate.
- Welche Unterlagen brauche ich für die Baufinanzierung?
- Standardunterlagen: letzten 3 Gehaltsabrechnungen, letzter Steuerbescheid, Kontoauszüge (3 Monate), SCHUFA-Selbstauskunft, Exposé und Grundrisse des Objekts, Grundbuchauszug, Energieausweis. Bei Vermietung: bestehende Mietverträge. Bei Selbständigen: Steuerbescheide 3 Jahre + BWA.
