Mit dem Wohn-Riester können Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie einsetzen. Die staatliche Förderung bleibt erhalten – dafür müssen Sie im Alter ein "Wohnförderkonto" versteuern.
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester (§ 92a EStG) ist eine Sonderform der Riester-Förderung. Statt im Alter eine Rente zu erhalten, können Sie das Guthaben für:
- Kauf einer selbst genutzten Immobilie
- Bau eines selbst genutzten Hauses
- Tilgung eines Baufinanzierungsdarlehens
- Barrierefreiheits-Umbau im Alter
Wie funktioniert die Förderung?
Die normalen Riester-Zulagen (Grundzulage 175 Euro/Jahr, Kinderzulage 300 Euro/Kind) gelten auch für Wohn-Riester. Zusätzlich sind Beiträge bis 2.100 Euro/Jahr steuerlich absetzbar (Sonderausgaben).
Das Wohnförderkonto
Hier liegt der Haken: Das für die Immobilie entnommene Kapital wird auf einem fiktiven "Wohnförderkonto" erfasst und jährlich mit 2 % verzinst. Im Rentenalter müssen Sie diesen Betrag versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Vorteil: Sie können die Steuer entweder als Einmalzahlung (mit 30 % Rabatt) oder als jährliche Rate über 20 Jahre zahlen.
Wann lohnt sich Wohn-Riester?
Wohn-Riester lohnt sich besonders wenn:
- Sie bereits Riester-Guthaben angespart haben
- Sie im Rentenalter ein niedrigeres Einkommen erwarten (dann ist die Besteuerung günstig)
- Sie verheiratet sind und beide Riester-Verträge nutzen können
- Sie Kinder haben (höhere Zulagen)
Voraussetzungen
- Selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland (Hauptwohnsitz)
- Riester-Vertrag muss zertifiziert sein
- Mindestentnahme: 3.000 Euro
- Entnahme nur zu Beginn der Tilgungsphase möglich
Riester-Kredit als Alternative
Alternativ gibt es Riester-geförderte Baufinanzierungsdarlehen direkt bei Banken. Dabei werden die Riester-Zulagen direkt zur Tilgung des Kredits genutzt – kein separater Riester-Vertrag nötig.
Häufige Fragen
Für wen lohnt sich Wohn-Riester besonders?
Wohn-Riester lohnt sich besonders für Familien mit Kindern (höhere Zulagen), Geringverdiener (niedrige Eigenleistung für volle Förderung) und Personen mit langem Anlagehorizont. Kritisch ist es für Alleinstehende ohne Kinder mit höherem Einkommen — hier ist die Steuerbelastung in der Auszahlungsphase oft höher als die Förderung.
Wie viel Wohn-Riester-Förderung bekomme ich?
Grundzulage: 175 € pro Jahr. Kinderzulage: 185 € pro Kind (300 € bei Kindern ab 2008). Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €. Dazu kommen Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug (bis 2.100 € p.a.). Für volle Förderung: 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen.
Was ist der Wohnförderkonto und wie wird es besteuert?
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das die geförderten Beiträge und Zulagen aufaddiert und mit 2 % p.a. verzinst wird. Beim Renteneintritt (frühestens 60, spätestens 68 Jahre) wird dieser Betrag nachgelagert versteuert. Wer früh einzahlt und lange Zeit hat, profitiert trotz Besteuerung.
Kann ich Wohn-Riester kündigen wenn ich die Immobilie verkaufe?
Bei Verkauf der Immobilie muss das Wohnförderkonto aufgelöst oder auf eine neue selbstgenutzte Immobilie übertragen werden — innerhalb von 4 Jahren. Sonst werden alle Förderungen zurückgefordert plus 5 % Strafe. Vermietung der Immobilie gilt nicht als Selbstnutzung.
