Untermiete: Was erlaubt ist und wann der Vermieter zustimmen muss

Wohnung untervermieten: Wann hast du das Recht dazu — und wann kann der Vermieter Nein sagen?

Untermiete Erlaubt

Untermiete: Rechte und Grenzen

Du willst deine Wohnung teilweise oder ganz untervermieten — für Airbnb, weil du längere Zeit weg bist, oder wegen eines Mitbewohners. Was ist erlaubt, wann brauchst du die Erlaubnis des Vermieters?

Grundsatz: Erlaubnis ist Pflicht

SzenarioEigenkapitalBeleihungsauslaufZinsvorteil
Wenig EK10 %90 %+0,6 % Aufschlag
Standard20 %80 %Marktstandard
Gut30 %70 %-0,2 % Rabatt
Optimal40 %+60 %-0,35 % Rabatt
Praxis-Tipp: Mindestens 3 unabhängige Angebote einholen — Hausbank + 2 Vergleichsrechner. Zinsunterschiede von 0,5 % bei 280.000 € Kredit ergeben 14.000 € Mehrkosten über 10 Jahre. Sondertilgungsrecht (min. 5 %) im Vertrag festhalten — kostet wenige Basispunkte, schafft Flexibilität.
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Ohne Erlaubnis des Vermieters darf man die Wohnung nicht untervermieten. Wer es trotzdem tut, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.

Wann muss der Vermieter zustimmen?

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Wenn du ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hast, muss der Vermieter zustimmen. Berechtigte Interessen sind zum Beispiel:

  • Finanzielle Notlage (du kannst die Miete alleine nicht mehr tragen)
  • Beruflicher Auslandsaufenthalt
  • Familiäre Gründe (Partner zieht ein)
  • Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

Wann kann der Vermieter ablehnen?

  • Wenn der Untermieter unbekannte oder problematische Person ist
  • Wenn die Wohnung dadurch überbelegt wird
  • Wenn wichtige sachliche Gründe dagegen sprechen
  • Bei kurzzeitiger Gesamtüberlassung (Airbnb komplette Wohnung: schwieriger)

Kein berechtigtes Interesse nötig bei

  • Einziehen des Ehepartners oder Lebenspartners
  • Nahe Verwandte (Kinder, Eltern) — hier reicht Anzeige statt Erlaubnis

Airbnb und Kurzzeitvermietung

Die komplette Überlassung der Wohnung (du bist nicht da) ist besonders heikel. Viele Gerichte haben entschieden: Dafür braucht der Mieter ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters. Zusätzlich gilt in vielen Städten (Berlin, Hamburg, München): Zweckentfremdungsverbot → ohne behördliche Genehmigung ist Kurzzeitvermietung verboten.

Was sollte im Untermietvertrag stehen?

  • Name und Anschrift Untervermieter und Untermieter
  • Mietbeginn und -ende (oder unbefristet)
  • Miethöhe und Zahlungsmodalitäten
  • Nutzungsumfang (welche Räume?)
  • Nebenkosten
  • Kaution
  • Kündigung

Haftung des Hauptmieters

Du als Hauptmieter haftest dem Vermieter gegenüber für alles was der Untermieter tut oder beschädigt. Wähle deinen Untermieter sorgfältig — und dokumentiere den Zustand bei Übergabe.

Fazit

Untermiete ist möglich — aber nur mit Vermietererlaubnis und unter klaren Bedingungen. Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert die Kündigung. Wer es richtig macht, kann seine Kosten senken oder eine Wohnung gut überbrücken.