Eine WG ist die günstigste Art in teuren Städten zu wohnen — wenn sie richtig organisiert ist. Ob als Student oder Berufstätiger: Hier erfährst du was rechtlich wichtig ist und wie du Konflikte vermeidest.
Mietvertrag in der WG: 3 Modelle
Modell 1: Alle im Mietvertrag (Hauptmieter-Modell)
Alle WG-Mitglieder sind Vertragspartner des Vermieters. Solidarische Haftung: Jeder haftet für die gesamte Miete.
- Vorteil: Alle haben gleiche Rechte, Mieter kann nicht "rausgeworfen" werden
- Nachteil: Bei Auszug muss neuer Vertrag geschlossen werden. Alle müssen zustimmen.
Modell 2: Ein Hauptmieter, Untermieter
Nur eine Person mietet beim Vermieter. Die anderen sind Untermieter des Hauptmieters.
- Vorteil: Flexible Mitgliederwechsel möglich
- Nachteil: Hauptmieter haftet allein für Gesamtmiete und Schäden
- Untermiete braucht Vermieter-Genehmigung
Modell 3: Jeder mit eigenem Zimmer-Mietvertrag
Selten — Vermieter schließt mit jedem WG-Bewohner separaten Mietvertrag.
- Vorteil: Maximale Unabhängigkeit
- Nachteil: Vermieter muss Gemeinschaftsflächen selbst regeln
WG-Vertrag unter Mitbewohnern
Auch innerhalb der WG sollte schriftlich geregelt sein:
- Kostenaufteilung (Miete, Nebenkosten, Internet, Reinigung)
- Kautionsregelung
- Kündigungsfristen intern
- Haushaltspflichten
- Gästeregelung
Ein WG-Vertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben — schützt aber alle im Konfliktfall.
Kaution: Wer zahlt was?
Die Kaution von 3 Nettokaltmieten wird meist aufgeteilt — jeder zahlt seinen Anteil. Aber: Beim Vermieter haftet der Hauptmieter für die Gesamtkaution. Interne Ansprüche müssen selbst geregelt werden.
Auszug eines Mitbewohners
Beim Modell 1 (alle im Vertrag): Ausziehendem Mitbewohner muss offiziell "rausgekündigt" werden — alle müssen zustimmen, Vermieter muss neuen Mietvertrag aufsetzen. Das ist aufwändig.
Beim Modell 2: Hauptmieter kündigt den Untermietvertrag — deutlich einfacher, aber Fristen beachten (meist 3 Monate).
Kosten einer typischen WG (3-Zimmer, 90 qm, Berlin)
- Warmmiete gesamt: ca. 2.400 €/Monat
- Pro Kopf: ca. 800 €/Monat
- Zum Vergleich: 1-Zimmer-Apartment Berlin: ca. 1.200–1.500 € kalt
- Ersparnis: ca. 400–700 €/Monat
Tipps aus der Praxis
- WG-Vertrag unterschreiben — auch unter Freunden
- Kaution-Anteil jedes Mitbewohners schriftlich festhalten
- Gemeinschaftskasse für Haushaltsgüter einrichten
- Reinigungsplan aufstellen — häufigste Konfliktquelle
- Internet und Streaming-Dienste klar zuordnen
Häufige Fragen
Was sind die wichtigsten Tipps zum Thema WG-Gründung und Wohngemeinschaft?
Beim Thema WG-Gründung und Wohngemeinschaft kommt es auf drei Kernpunkte an: Erstens ausreichend Eigenkapital einbringen (mindestens 20 % plus Nebenkosten). Zweitens mindestens 3–5 Angebote vergleichen — der Zinsunterschied kann 0,3–0,5 % betragen, was bei 250.000 € Kredit über 10 Jahre 7.500–12.500 € Ersparnis bedeutet. Drittens auf flexible Konditionen achten (Sondertilgung, Tilgungsanpassung).
Welche häufigen Fehler sollte ich vermeiden?
Die häufigsten Fehler: Nur die Hausbank anfragen ohne Vergleich. Die Kaufnebenkosten unterschätzen (7–12 % des Kaufpreises). Zu wenig Eigenkapital einbringen. Die monatliche Rate zu knapp kalkulieren ohne Puffer für Reparaturen und Einkommensausfälle. Zu kurze Zinsbindung wählen bei aktuell niedrigen Zinsen.
Wie berechne ich meine maximale Kreditrate?
Faustregel: Die monatliche Rate sollte nicht mehr als 35–40 % des Netto-Haushaltseinkommens betragen. Bei 3.500 € Netto wären das maximal ca. 1.400 €/Monat. Wichtig: Alle laufenden Kosten (Hausgeld, Versicherungen, Rücklagen 1–1,5 % des Immobilienwerts p.a.) einkalkulieren. Nutze einen Online-Rechner für deine persönliche Situation.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Finanzierungsantrag?
Persönliche Unterlagen: Letzten 3 Gehaltsabrechnungen, aktueller Arbeitsvertrag, SCHUFA-Auskunft, Kontoauszüge (3 Monate). Für die Immobilie: Exposé, Grundriss, Grundbuchauszug, Energieausweis, Kaufvertragsentwurf. Bei Neubauten: Baubeschreibung, Lageplan, Kostenaufstellung. Je vollständiger, desto schneller die Zusage.
