Das Problem: Kein gesetzlicher Schutz für unverheiratete Paare
Während Ehepartner durch Güterrecht, Erbrecht und Unterhaltsrecht abgesichert sind, haben unverheiratete Paare — auch in langer Partnerschaft — keinerlei automatischen Schutz. Wenn ihr gemeinsam eine Immobilie kauft und euch trennt, gelten Schuldrecht und Grundbucheintrag — nicht die Partnerschaft.
Wer steht im Grundbuch?
Die entscheidende Frage beim Kauf: Wer wird als Eigentümer eingetragen?
- Nur einer: Der andere hat keinerlei Eigentumsrechte — auch wenn er jahrelang mitgezahlt hat
- Beide zu gleichen Teilen (50/50): Jeder hat eine gleiche Eigentumshälfte — fair, aber auch jeder hat Hälfteverfügungsrecht
- Beide zu ungleichen Teilen (z.B. 60/40): Entspricht dem Eigenkapitalanteil — steuerlich und rechtlich sauber
Der Partnerschaftsvertrag: Pflicht beim Immobilienkauf
Für unverheiratete Paare ist ein notariell beurkundeter Partnerschafts- oder Gesellschaftsvertrag dringend empfohlen. Er regelt:
- Wie teilen wir uns bei Trennung die Immobilie?
- Wer kauft den anderen raus — zu welchem Preis?
- Was passiert, wenn einer nicht mehr zahlen kann?
- Wer zahlt Betriebskosten, Reparaturen, Hausgeld?
- Was passiert im Todesfall? (Wichtig: kein gesetzliches Erbrecht für Lebenspartner!)
Erbrecht: Die oft vergessene Gefahr
Stirbt einer von euch ohne Testament, erbt der andere Partner NICHTS — gesetzlich beerben sich nur Verwandte und Ehepartner. Die Immobilie geht an die Eltern, Geschwister oder anderen Verwandten des Verstorbenen — auch wenn ihr 20 Jahre zusammengelebt habt.
Lösung: Testament oder Erbvertrag beim Notar, in dem ihr euch gegenseitig als Erben einsetzt. Das schützt vor bösen Überraschungen.
Steuerliche Aspekte für unverheiratete Paare
- Kein Ehegattensplitting bei Einkommensteuer
- Kein Freibetrag für Schenkungen zwischen Partnern (nur 20.000 € alle 10 Jahre — vs. 500.000 € bei Ehegatten)
- Bei Tod: Erbschaftsteuer zu Steuerklasse I (wenn im Testament) oder II (wenn nicht) — Ehepartner haben deutlich bessere Freibeträge
Haftung bei gemeinsamer Baufinanzierung
Wenn ihr beide im Kreditvertrag steht, haftet ihr als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Die Bank kann von jedem von euch 100 % der Schuld verlangen — egal wie ihr intern aufgeteilt habt. Auch wenn ihr getrennt seid und einer nicht mehr zahlt, haftet der andere vollständig.
- Beide ins Grundbuch eintragen (entsprechend eurem Anteil)
- Partnerschaftsvertrag beim Notar schließen
- Gegenseitiges Testament aufsetzen
- Schriftlich festhalten, wer was bezahlt hat (Eigenkapital, Nebenkosten)
- Regelmäßig überprüfen, ob noch aktuell
Häufige Fragen
Was sind die wichtigsten Tipps zum Thema Baufinanzierung für unverheiratete Paare?
Beim Thema Baufinanzierung für unverheiratete Paare kommt es auf drei Kernpunkte an: Erstens ausreichend Eigenkapital einbringen (mindestens 20 % plus Nebenkosten). Zweitens mindestens 3–5 Angebote vergleichen — der Zinsunterschied kann 0,3–0,5 % betragen, was bei 250.000 € Kredit über 10 Jahre 7.500–12.500 € Ersparnis bedeutet. Drittens auf flexible Konditionen achten (Sondertilgung, Tilgungsanpassung).
Welche häufigen Fehler sollte ich vermeiden?
Die häufigsten Fehler: Nur die Hausbank anfragen ohne Vergleich. Die Kaufnebenkosten unterschätzen (7–12 % des Kaufpreises). Zu wenig Eigenkapital einbringen. Die monatliche Rate zu knapp kalkulieren ohne Puffer für Reparaturen und Einkommensausfälle. Zu kurze Zinsbindung wählen bei aktuell niedrigen Zinsen.
Wie berechne ich meine maximale Kreditrate?
Faustregel: Die monatliche Rate sollte nicht mehr als 35–40 % des Netto-Haushaltseinkommens betragen. Bei 3.500 € Netto wären das maximal ca. 1.400 €/Monat. Wichtig: Alle laufenden Kosten (Hausgeld, Versicherungen, Rücklagen 1–1,5 % des Immobilienwerts p.a.) einkalkulieren. Nutze einen Online-Rechner für deine persönliche Situation.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Finanzierungsantrag?
Persönliche Unterlagen: Letzten 3 Gehaltsabrechnungen, aktueller Arbeitsvertrag, SCHUFA-Auskunft, Kontoauszüge (3 Monate). Für die Immobilie: Exposé, Grundriss, Grundbuchauszug, Energieausweis, Kaufvertragsentwurf. Bei Neubauten: Baubeschreibung, Lageplan, Kostenaufstellung. Je vollständiger, desto schneller die Zusage.
