Was ist Wohn-Riester (Eigenheimrente)?
Wohn-Riester ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die speziell für selbstgenutztes Wohneigentum gedacht ist. Du sparst in einen Riester-Vertrag ein — und kannst das angesparte Kapital steuerbegünstigt für den Kauf oder Bau deiner Immobilie nutzen.
Eingeführt 2008 unter dem Stichwort „Eigenheimrente": Der Staat fördert nicht nur klassische Riestersparverträge, sondern auch die direkte Verwendung für Wohneigentum.
Wie funktioniert Wohn-Riester?
Es gibt zwei Wege:
- Entnahmemodell (Kapitalentnahme): Du hast bereits einen Riester-Vertrag, entnimmst das Kapital und nutzt es als Eigenkapital oder zur Tilgung deines Baudarlehens.
- Riester-Bausparvertrag (Wohnriester): Ein kombiniertes Produkt aus Bausparvertrag + Riesterförderung. Du sparst an, bekommst staatliche Zulagen, und verwendest den Bausparkredit zur Finanzierung.
Staatliche Förderung: Was bekommst du?
| Zulage | Betrag/Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | Mindestbeitrag 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens |
| Kinderzulage (bis 2008 geboren) | 185 €/Kind | Kindergeldberechtigtes Kind |
| Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 €/Kind | Kindergeldberechtigtes Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € (einmalig) | Unter 25 Jahre bei Vertragsschluss |
Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern
Jahresbrutteinkommen: 60.000 €. Eigenbeitrag: 4 % = 2.400 € minus Zulagen.
- Grundzulage: 175 € (je Ehepartner mit eigenem Vertrag: 350 €)
- Kinderzulagen: 2 × 300 € = 600 €
- Gesamt: 950 € staatliche Förderung pro Jahr
- Effektiver Eigenanteil: 2.400 € – 950 € = 1.450 €
- Das entspricht einer Förderquote von fast 40 %!
Steuerlicher Aspekt: Das „Wohnförderkonto"
Ein wichtiger Haken bei Wohn-Riester: Der Staat führt ein fiktives Konto (Wohnförderkonto), das die steuerlich geförderten Beträge erfasst. Im Rentenalter musst du diesen Betrag versteuern — entweder jährlich oder auf einen Schlag (mit 30 % Rabatt).
Wer also jung kauft, hat jahrzehntelange Aufzinsung auf dem Wohnförderkonto. Das kann im Rentenalter eine merkliche Steuerlast bedeuten.
Wann lohnt sich Wohn-Riester wirklich?
- Kinder hast (hohe Kinderzulagen)
- Niedrig bis mittelständisches Einkommen (Steuerbonus weniger relevant, Zulage dominiert)
- Bereits einen Riester-Vertrag hast und Kapital nutzen willst
- Das Haus selbst bewohnst (Bedingung!)
Wohn-Riester lohnt sich weniger, wenn du:
- Sehr hohes Einkommen hast (Zulage = kleiner Anteil)
- Vermietete Immobilien kaufst (nicht gefördert!)
- Flexibilität beim Wohnort brauchst (du musst das Objekt selbst nutzen)
Alternative: KfW-Programme
Neben Wohn-Riester gibt es weitere Förderungen — zum Beispiel KfW 300 für Familien, KfW 124 (Energieeffizient Bauen) oder regionale Förderprogramme. Eine Kombination ist oft möglich und sinnvoll.
Häufige Fragen
Für wen lohnt sich Wohn-Riester besonders?
Wohn-Riester lohnt sich besonders für Familien mit Kindern (höhere Zulagen), Geringverdiener (niedrige Eigenleistung für volle Förderung) und Personen mit langem Anlagehorizont. Kritisch ist es für Alleinstehende ohne Kinder mit höherem Einkommen — hier ist die Steuerbelastung in der Auszahlungsphase oft höher als die Förderung.
Wie viel Wohn-Riester-Förderung bekomme ich?
Grundzulage: 175 € pro Jahr. Kinderzulage: 185 € pro Kind (300 € bei Kindern ab 2008). Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €. Dazu kommen Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug (bis 2.100 € p.a.). Für volle Förderung: 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen.
Was ist der Wohnförderkonto und wie wird es besteuert?
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das die geförderten Beiträge und Zulagen aufaddiert und mit 2 % p.a. verzinst wird. Beim Renteneintritt (frühestens 60, spätestens 68 Jahre) wird dieser Betrag nachgelagert versteuert. Wer früh einzahlt und lange Zeit hat, profitiert trotz Besteuerung.
Kann ich Wohn-Riester kündigen wenn ich die Immobilie verkaufe?
Bei Verkauf der Immobilie muss das Wohnförderkonto aufgelöst oder auf eine neue selbstgenutzte Immobilie übertragen werden — innerhalb von 4 Jahren. Sonst werden alle Förderungen zurückgefordert plus 5 % Strafe. Vermietung der Immobilie gilt nicht als Selbstnutzung.
