Was ist Wohn-Riester (Eigenheimrente)?
Wohn-Riester ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die speziell für selbstgenutztes Wohneigentum gedacht ist. Du sparst in einen Riester-Vertrag ein — und kannst das angesparte Kapital steuerbegünstigt für den Kauf oder Bau deiner Immobilie nutzen.
Eingeführt 2008 unter dem Stichwort „Eigenheimrente": Der Staat fördert nicht nur klassische Riestersparverträge, sondern auch die direkte Verwendung für Wohneigentum.

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Es gibt zwei Wege:
- Entnahmemodell (Kapitalentnahme): Du hast bereits einen Riester-Vertrag, entnimmst das Kapital und nutzt es als Eigenkapital oder zur Tilgung deines Baudarlehens.
- Riester-Bausparvertrag (Wohnriester): Ein kombiniertes Produkt aus Bausparvertrag + Riesterförderung. Du sparst an, bekommst staatliche Zulagen, und verwendest den Bausparkredit zur Finanzierung.
Staatliche Förderung: Was bekommst du?
| Zulage | Betrag/Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | Mindestbeitrag 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens |
| Kinderzulage (bis 2008 geboren) | 185 €/Kind | Kindergeldberechtigtes Kind |
| Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 €/Kind | Kindergeldberechtigtes Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € (einmalig) | Unter 25 Jahre bei Vertragsschluss |
Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern
Jahresbrutteinkommen: 60.000 €. Eigenbeitrag: 4 % = 2.400 € minus Zulagen.
- Grundzulage: 175 € (je Ehepartner mit eigenem Vertrag: 350 €)
- Kinderzulagen: 2 × 300 € = 600 €
- Gesamt: 950 € staatliche Förderung pro Jahr
- Effektiver Eigenanteil: 2.400 € – 950 € = 1.450 €
- Das entspricht einer Förderquote von fast 40 %!
Steuerlicher Aspekt: Das „Wohnförderkonto"
Ein wichtiger Haken bei Wohn-Riester: Der Staat führt ein fiktives Konto (Wohnförderkonto), das die steuerlich geförderten Beträge erfasst. Im Rentenalter musst du diesen Betrag versteuern — entweder jährlich oder auf einen Schlag (mit 30 % Rabatt).
Wer also jung kauft, hat jahrzehntelange Aufzinsung auf dem Wohnförderkonto. Das kann im Rentenalter eine merkliche Steuerlast bedeuten.
Wann lohnt sich Wohn-Riester wirklich?
- Kinder hast (hohe Kinderzulagen)
- Niedrig bis mittelständisches Einkommen (Steuerbonus weniger relevant, Zulage dominiert)
- Bereits einen Riester-Vertrag hast und Kapital nutzen willst
- Das Haus selbst bewohnst (Bedingung!)
Wohn-Riester lohnt sich weniger, wenn du:
- Sehr hohes Einkommen hast (Zulage = kleiner Anteil)
- Vermietete Immobilien kaufst (nicht gefördert!)
- Flexibilität beim Wohnort brauchst (du musst das Objekt selbst nutzen)
Alternative: KfW-Programme
Neben Wohn-Riester gibt es weitere Förderungen — zum Beispiel KfW 300 für Familien, KfW 124 (Energieeffizient Bauen) oder regionale Förderprogramme. Eine Kombination ist oft möglich und sinnvoll.
Häufige Fragen
Was muss ich bei Eigenheimrente Wohnriester besonders beachten?
Wichtig bei Eigenheimrente Wohnriester: Immer mehrere Angebote vergleichen (mind. 3), vollständige Unterlagen bereitstellen (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, SCHUFA-Auskunft), Kaufnebenkosten einplanen (10–13 % des Kaufpreises), und ausreichend Eigenkapital sicherstellen. Ein unabhängiger Finanzberater kann die Entscheidung erheblich verbessern.
Welche Fehler sollte ich bei der Baufinanzierung vermeiden?
5 häufige Fehler: 1. Nur bei der Hausbank anfragen (oft teurer). 2. Kaufnebenkosten vergessen (10–13 %!). 3. Tilgung zu niedrig (unter 2 % = 40+ Jahre Laufzeit). 4. Kein Sondertilgungsrecht vereinbart. 5. Keine Liquiditätsreserve gehalten. Ein Vergleich über Interhyp oder Dr. Klein kostet nichts und bringt oft 0,3–0,5 % Zinsvorteil.
Wie lange dauert die Baufinanzierung?
Von vollständigen Unterlagen bis Kreditzusage: 3–10 Werktage (Online-Banken), 1–3 Wochen (Filialbanken). Auszahlung: nach Notartermin und Grundbuch-Auflassungsvormerkung (weitere 2–4 Wochen). Gesamt von Entscheidung bis Schlüsselübergabe: typisch 3–6 Monate.
Welche Unterlagen brauche ich für die Baufinanzierung?
Standardunterlagen: letzten 3 Gehaltsabrechnungen, letzter Steuerbescheid, Kontoauszüge (3 Monate), SCHUFA-Selbstauskunft, Exposé und Grundrisse des Objekts, Grundbuchauszug, Energieausweis. Bei Vermietung: bestehende Mietverträge. Bei Selbständigen: Steuerbescheide 3 Jahre + BWA.
