Was ist Wohn-Riester (Eigenheimrente)?
Wohn-Riester ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die speziell für selbstgenutztes Wohneigentum gedacht ist. Du sparst in einen Riester-Vertrag ein — und kannst das angesparte Kapital steuerbegünstigt für den Kauf oder Bau deiner Immobilie nutzen.
Eingeführt 2008 unter dem Stichwort „Eigenheimrente": Der Staat fördert nicht nur klassische Riestersparverträge, sondern auch die direkte Verwendung für Wohneigentum.

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Es gibt zwei Wege:
- Entnahmemodell (Kapitalentnahme): Du hast bereits einen Riester-Vertrag, entnimmst das Kapital und nutzt es als Eigenkapital oder zur Tilgung deines Baudarlehens.
- Riester-Bausparvertrag (Wohnriester): Ein kombiniertes Produkt aus Bausparvertrag + Riesterförderung. Du sparst an, bekommst staatliche Zulagen, und verwendest den Bausparkredit zur Finanzierung.
Staatliche Förderung: Was bekommst du?
| Zulage | Betrag/Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | Mindestbeitrag 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens |
| Kinderzulage (bis 2008 geboren) | 185 €/Kind | Kindergeldberechtigtes Kind |
| Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 €/Kind | Kindergeldberechtigtes Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € (einmalig) | Unter 25 Jahre bei Vertragsschluss |
Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern
Jahresbrutteinkommen: 60.000 €. Eigenbeitrag: 4 % = 2.400 € minus Zulagen.
- Grundzulage: 175 € (je Ehepartner mit eigenem Vertrag: 350 €)
- Kinderzulagen: 2 × 300 € = 600 €
- Gesamt: 950 € staatliche Förderung pro Jahr
- Effektiver Eigenanteil: 2.400 € – 950 € = 1.450 €
- Das entspricht einer Förderquote von fast 40 %!
Steuerlicher Aspekt: Das „Wohnförderkonto"
Ein wichtiger Haken bei Wohn-Riester: Der Staat führt ein fiktives Konto (Wohnförderkonto), das die steuerlich geförderten Beträge erfasst. Im Rentenalter musst du diesen Betrag versteuern — entweder jährlich oder auf einen Schlag (mit 30 % Rabatt).
Wer also jung kauft, hat jahrzehntelange Aufzinsung auf dem Wohnförderkonto. Das kann im Rentenalter eine merkliche Steuerlast bedeuten.
Wann lohnt sich Wohn-Riester wirklich?
- Kinder hast (hohe Kinderzulagen)
- Niedrig bis mittelständisches Einkommen (Steuerbonus weniger relevant, Zulage dominiert)
- Bereits einen Riester-Vertrag hast und Kapital nutzen willst
- Das Haus selbst bewohnst (Bedingung!)
Wohn-Riester lohnt sich weniger, wenn du:
- Sehr hohes Einkommen hast (Zulage = kleiner Anteil)
- Vermietete Immobilien kaufst (nicht gefördert!)
- Flexibilität beim Wohnort brauchst (du musst das Objekt selbst nutzen)
Alternative: KfW-Programme
Neben Wohn-Riester gibt es weitere Förderungen — zum Beispiel KfW 300 für Familien, KfW 124 (Energieeffizient Bauen) oder regionale Förderprogramme. Eine Kombination ist oft möglich und sinnvoll.
Häufige Fragen
- Was muss ich bei Eigenheimrente Wohnriester besonders beachten?
- Wichtig bei Eigenheimrente Wohnriester: Immer mehrere Angebote vergleichen (mind. 3), vollständige Unterlagen bereitstellen (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, SCHUFA-Auskunft), Kaufnebenkosten einplanen (10–13 % des Kaufpreises), und ausreichend Eigenkapital sicherstellen. Ein unabhängiger Finanzberater kann die Entscheidung erheblich verbessern.
- Welche Fehler sollte ich bei der Baufinanzierung vermeiden?
- 5 häufige Fehler: 1. Nur bei der Hausbank anfragen (oft teurer). 2. Kaufnebenkosten vergessen (10–13 %!). 3. Tilgung zu niedrig (unter 2 % = 40+ Jahre Laufzeit). 4. Kein Sondertilgungsrecht vereinbart. 5. Keine Liquiditätsreserve gehalten. Ein Vergleich über Interhyp oder Dr. Klein kostet nichts und bringt oft 0,3–0,5 % Zinsvorteil.
- Wie lange dauert die Baufinanzierung?
- Von vollständigen Unterlagen bis Kreditzusage: 3–10 Werktage (Online-Banken), 1–3 Wochen (Filialbanken). Auszahlung: nach Notartermin und Grundbuch-Auflassungsvormerkung (weitere 2–4 Wochen). Gesamt von Entscheidung bis Schlüsselübergabe: typisch 3–6 Monate.
- Welche Unterlagen brauche ich für die Baufinanzierung?
- Standardunterlagen: letzten 3 Gehaltsabrechnungen, letzter Steuerbescheid, Kontoauszüge (3 Monate), SCHUFA-Selbstauskunft, Exposé und Grundrisse des Objekts, Grundbuchauszug, Energieausweis. Bei Vermietung: bestehende Mietverträge. Bei Selbständigen: Steuerbescheide 3 Jahre + BWA.
