Die Wohnfläche stimmt nicht mit dem Kaufvertrag oder Mietvertrag überein — was sind deine Rechte und was kannst du verlangen?

Wohnfläche falsch angegeben: Was tun als Käufer oder Mieter?

Falsche Wohnfläche: Deine Rechte

Du hast gemessen und festgestellt: Die Wohnung ist kleiner als angegeben. Das passiert häufiger als man denkt — und du hast Rechte. Dieser Artikel erklärt, was du tun kannst.

Wie häufig ist das Problem?

Studien zeigen: Bei 60–70 % aller Mietwohnungen stimmt die angegebene Fläche nicht exakt. Oft sind es Kleinigkeiten — manchmal aber 10 % oder mehr. Bei Kaufimmobilien ist die Dunkelziffer ebenfalls hoch.

Bei Mietwohnungen: Mietminderung möglich

📊
Zinsen live vergleichen
Aktuelle Bauzinsen von 20+ Banken — kostenlos, ohne Anmeldung.
Zum Rechner →

Wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vertraglich vereinbarten Fläche liegt, hast du das Recht auf:

  • Mietminderung in Höhe der prozentualen Abweichung
  • Rückforderung zu viel gezahlter Miete (bis zu 3 Jahre rückwirkend)

Beispiel: Vertraglich 80 m², tatsächlich 70 m² (12,5 % Abweichung) → Miete darf um 12,5 % gekürzt werden

Unter 10 % Abweichung: Kein automatisches Recht

Liegt die Abweichung unter 10 %, ist es schwieriger. Gerichte haben unterschiedlich entschieden. Bei offensichtlicher Täuschung (arglistig) gibt es trotzdem Rechte.

Beim Immobilienkauf: Erheblichere Konsequenzen

Bei Kaufimmobilien kommt es auf die Umstände an:

  • War die Fläche im Kaufvertrag explizit zugesichert? → Schadensersatz möglich
  • War die Fläche nur informell genannt? → Schwieriger durchzusetzen
  • Arglistige Täuschung des Verkäufers? → Anfechtung des Kaufvertrags möglich

So gehst du vor

  1. Selbst nachmessen (nach WoFlV): Jeden Raum ausmessen, Dachschrägen berücksichtigen
  2. Abweichung dokumentieren (schriftlich, mit Grundriss)
  3. Vermieter/Verkäufer schriftlich konfrontieren
  4. Bei Mietminderung: Schriftlich ankündigen
  5. Bei Kaufimmobilien: Anwalt einschalten

Verjährung beachten

  • Mietrückforderung: 3 Jahre (ab Ende des Jahres der Überzahlung)
  • Kaufvertrag: Gewährleistungsansprüche 5 Jahre ab Übergabe (bei arglistiger Täuschung länger)

Checkliste: Falsche Wohnfläche

  • ☐ Selbst ausmessen (alle Räume, Dachschrägen)
  • ☐ Abweichung in % berechnen
  • ☐ Vertragsangaben prüfen (was steht genau drin?)
  • ☐ Bei mehr als 10 %: Mietminderung ankündigen
  • ☐ Rückforderung zu viel gezahlter Miete prüfen
  • ☐ Bei Kauf: Anwalt einschalten

Fazit

Eine zu klein angegebene Wohnfläche ist kein Kavaliersdelikt — es ist ein Vermögensnachteil. Wer sich die Zeit nimmt zu messen und seine Rechte kennt, kann erhebliche Beträge zurückfordern oder die Miete dauerhaft senken.

Deine persönliche Rate berechnen
Nutze unseren kostenlosen Tilgungsrechner – Ergebnis in Sekunden.
→ Zum Tilgungsrechner