Mietvertrag kündigen — was du über Fristen, Gründe und die rechtlichen Grundlagen wissen musst.

Mietvertrag kündigen: Fristen, Rechte und häufige Fehler

Mietvertrag kündigen: Das Wichtigste in Kürze

Du willst ausziehen? Oder der Vermieter will kündigen? Die Regeln für die Kündigung eines Mietvertrags in Deutschland sind klar — aber nicht immer bekannt. Hier bekommst du einen vollständigen Überblick.

Mieter kündigt: Fristen

Als Mieter hast du grundsätzlich ein Recht auf Kündigung mit 3 Monaten Frist — unabhängig von der Mietdauer. Wichtig:

  • Kündigung muss schriftlich erfolgen (Brief, kein E-Mail)
  • Spätestens am 3. Werktag eines Monats (gilt als „fristgerecht im laufenden Monat")
  • Kündigung muss beim Vermieter eingehen — nicht nur abgesendet werden
  • Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein

Vermieter kündigt: Ordentliche Kündigung

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Der Vermieter kann ordentlich kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht:

  • Eigenbedarf: Vermieter oder enge Angehörige wollen einziehen
  • Vertragspflichtverletzung: Mieter zahlt nicht, lärmt dauerhaft, untervermietet unerlaubt
  • Wirtschaftliche Verwertung: Wenn das Haus grundlegend saniert wird (selten anerkannt)

Kündigungsfristen für den Vermieter: 3 Monate (bis 5 Jahre Mietdauer), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (über 8 Jahre).

Fristlose Kündigung: Wann geht das?

Sowohl Mieter als auch Vermieter können fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt:

  • Mieter fristlos: Wohnung unbewohnbar, Vermieter betritt Wohnung unberechtigt, Gesundheitsgefährdung durch Schimmel oder Schadstoffe
  • Vermieter fristlos: Mieter zahlt 2 Monate hintereinander keine Miete (oder mehr als 2 Monatsmieten rückständig), schwere Beschädigung der Mietsache

Häufige Fehler bei der Kündigung

  • Per E-Mail kündigen (unwirksam!)
  • Falsche Fristberechnung (3. Werktag beachten)
  • Keine Unterschrift aller Hauptmieter
  • Kündigung nicht nachweisbar übergeben (kein Einschreiben)
  • Eigenbedarfskündigung nicht detailliert genug begründet (Vermieterseite)

Was passiert nach der Kündigung?

  • Wohnung im ursprünglichen Zustand übergeben
  • Renovierungspflicht nur bei wirksamer Vereinbarung im Mietvertrag
  • Übergabeprotokoll erstellen — beidseitig unterzeichnen
  • Kaution: Innerhalb von 3–6 Monaten (abzüglich berechtigter Forderungen) zurückzahlen

Mieter-Tipp: Aufhebungsvertrag als Alternative

Wenn beide Parteien einig sind, können Mieter und Vermieter einen Aufhebungsvertrag schließen — ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Das ist z.B. sinnvoll, wenn der Mieter schnell ausziehen möchte und der Vermieter schon Nachmieter hat.

Fazit

Wer kündigt, muss die Form einhalten — schriftlich, fristgerecht, nachweisbar. Fehler können teuer werden (Miete weiterzahlen ohne Wohnung nutzen zu wollen). Wer sich unsicher ist, kann den Mieterbund konsultieren oder kurz einen Anwalt fragen.

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