Immobilie erben: Erbschaftsteuer, Freibeträge und Tipps

Immobilien werden oft von Generation zu Generation weitergegeben. Aber Vorsicht: Je nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert kann erhebliche Erbschaftsteuer anfallen. Mit der richtigen Planung lässt sich das legal minimieren.

Wann fällt Erbschaftsteuer an?

Erbschaftsteuer entsteht, wenn der Erbschaftswert (inkl. Immobilien) den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasse
Ehepartner500.000 €I
Kinder400.000 €I
Enkel200.000 €I
Eltern (bei Erbschaft)100.000 €I
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €II
Nicht verwandt20.000 €III

Selbst genutzte Immobilie: Die Sonderregel

Wenn du als Ehepartner oder Kind eine Immobilie erbst, die der Verstorbene selbst bewohnt hat, und du dort mindestens 10 Jahre selbst einziehst, ist die Erbschaft steuerfrei — egal wie hoch der Wert!

Bedingungen:

  • Wohnfläche max. 200 m² (bei Kindern)
  • Selbstnutzung innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall
  • 10 Jahre durchgehend selbst bewohnen

Schenkung zu Lebzeiten: Die 10-Jahres-Regel

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Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden! Wer heute 400.000 € schenkt und in 10 Jahren weitere 400.000 €, spart doppelt Steuer. Immobilien können also scheibchenweise übertragen werden.

Bewertung der Immobilie

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bedarfsbewertungsverfahren — oft nahe am Verkehrswert. Ein unabhängiges Gutachten kann den Wert nach unten korrigieren (wenn nachweislich Mängel oder besondere Lage).

Checkliste für Erben mit Immobilien

  • Erbschaftsteuer-Erklärung fristgerecht einreichen (3 Monate nach Kenntnis)
  • Finanzamt informieren — Pflicht, auch bei Steuerfreiheit
  • Gutachter beauftragen wenn Verkehrswert strittig
  • Selbstnutzungsabsicht frühzeitig dokumentieren
  • Steuerberater einschalten bei Werten über 300.000 €