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Steuertipps für Eigennutzer: Was du wirklich absetzen kannst

Wer seine Immobilie selbst bewohnt, hat bei der Steuer weniger Spielraum als Vermieter. Aber es gibt trotzdem einige Möglichkeiten, die viele Eigennutzer nicht kennen.

Was Eigennutzer NICHT absetzen können

  • Kreditzinsen (keine Werbungskosten, da kein Einkunftsziel)
  • Abschreibung (AfA nur bei Vermietung)
  • Renovierungskosten für die eigene Wohnung (in der Regel)

Was Eigennutzer DOCH absetzen können

Praxis-Tipp: Mindestens 3 unabhängige Angebote einholen — Hausbank + 2 Vergleichsrechner. Zinsunterschiede von 0,5 % bei 280.000 € Kredit ergeben 14.000 € Mehrkosten über 10 Jahre. Sondertilgungsrecht (min. 5 %) im Vertrag festhalten — kostet wenige Basispunkte, schafft Flexibilität.
Checkliste Baufinanzierung

1. Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)

20 % der Lohnkosten (nicht Material!) für Handwerker in Haushalt und Wohnung — bis 1.200 € Ermäßigung pro Jahr. Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden.

Beispiel: Dachdecker berechnet 3.000 € Lohn → 20 % = 600 € Steuerersparnis direkt.

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Reinigungskräfte, Gartenservice, Pflegepersonal: 20 % der Kosten bis 4.000 € Ermäßigung/Jahr.

3. Homeoffice-Pauschale

Wer im Homeoffice arbeitet: 6 € pro Tag, max. 1.260 €/Jahr. Kein Arbeitszimmer nötig seit 2023.

4. Arbeitszimmer

Wenn ausschließlich beruflich genutzt und kein anderer Arbeitsplatz: bis 1.250 €/Jahr oder anteilig nach Fläche (wenn Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit).

Weiterlesen: ohne Eigenkapital Bauzinsen.

5. Energetische Sanierung (§ 35c EStG)

Für selbstgenutzte Gebäude (Baujahr vor 2000): 20 % der Kosten über 3 Jahre verteilt, max. 40.000 € Steuererlass total. Gilt für Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung.

Checkliste für die Steuererklärung

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  • Handwerkerrechnungen sammeln — nur Lohnanteil zählt
  • Zahlungsnachweis per Überweisung (kein Bargeld!)
  • Energetische Sanierung: Fachunternehmen-Bescheinigung
  • Homeoffice-Tage dokumentieren