Steueroptimierung für Vermieter: Legal weniger Steuern zahlen

Wer vermietet, zahlt Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen. Aber als Vermieter hast du zahlreiche Möglichkeiten, deine steuerliche Last legal zu minimieren. Hier die wichtigsten Posten.

Was Vermieter absetzen können

Werbungskosten (direkt absetzbar)

  • Kreditzinsen (vollständig absetzbar!)
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Hausverwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten (Reparaturen)
  • Fahrtkosten zur Immobilie
  • Steuerberatungskosten
  • Leerstandszeiten (anteilige Kosten trotzdem absetzbar)

AfA — Abschreibung für Abnutzung

Gebäude-Abschreibung jährlich absetzbar:

  • 2 % pro Jahr bei Gebäuden ab Baujahr 1925
  • 2,5 % pro Jahr bei Gebäuden bis Baujahr 1924
  • 3 % pro Jahr bei neuen Wohngebäuden (§ 7b EStG, Neubau bestimmter Jahrgänge)
  • Basis: Gebäudeanteil des Kaufpreises (nicht Grundstück!)

Modernisierungskosten: Sofort absetzbar oder über Jahre?

Entscheidend ist die Abgrenzung:

  • Erhaltungsaufwand (Reparatur): Sofort in voller Höhe absetzbar
  • Herstellungsaufwand (Verbesserung): Muss über Nutzungsdauer abgeschrieben werden
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Wenn in den ersten 3 Jahren über 15 % des Gebäudewerts investiert wird → alles muss über AfA abgeschrieben werden!

Verluste aus Vermietung

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Wenn Mieteinnahmen geringer als Kosten (z.B. durch hohe Zinsen + AfA): Verlust kann mit anderem Einkommen verrechnet werden — spart Steuern in anderen Einkunftsarten.

Tipp: Kaufpreisaufteilung optimieren

Mehr Kaufpreis auf das Gebäude (statt Grundstück) → höhere AfA-Basis → mehr Steuerersparnis jährlich. Gutachter beauftragen wenn Finanzamt einen zu niedrigen Gebäudeanteil ansetzt.

Checkliste Steueroptimierung Vermieter

  • Alle Belege für Werbungskosten sammeln
  • Kaufpreisaufteilung in Steuererklärung prüfen
  • AfA-Berechnung vom Steuerberater prüfen lassen
  • Anschaffungsnahe HK vermeiden (Reparaturen im ersten Jahr dosieren)
  • Fahrtenprotokoll zur Immobilie führen