AfA bei Immobilien: Wie die Abschreibung funktioniert, was du absetzen kannst und wie viel du wirklich sparst.

Immobilien abschreiben: So sparst du tausende Euro Steuern

Immobilien-AfA: Steuern sparen durch Abschreibung

Wer eine Immobilie vermietet, kann einen Teil der Anschaffungskosten jährlich als Werbungskosten absetzen — die sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung). Das spart erheblich Steuern.

Was ist die AfA?

Die AfA ermöglicht es, den Wertverlust eines Gebäudes steuerlich geltend zu machen. Das Grundstück selbst ist nicht abschreibbar — nur das Gebäude.

Welche AfA-Sätze gelten?

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Art der ImmobilieAfA-SatzNutzungsdauer
Wohngebäude (Baujahr ab 1925)2 % p.a.50 Jahre
Wohngebäude (Baujahr vor 1925)2,5 % p.a.40 Jahre
Denkmalgeschützte Gebäude8–10 % p.a.12 Jahre (Sanierungskosten)
Gewerbliche Gebäude3 % p.a.33 Jahre

Auf was wird die AfA berechnet?

Die AfA bemisst sich auf den Gebäudeanteil des Kaufpreises (nicht das Grundstück). Die Aufteilung erfolgt nach:

  • Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag (wenn angegeben)
  • Bodenrichtwert-basierte Berechnung
  • Vereinfachungsregel des Finanzamts

In teuren Lagen hat das Grundstück einen hohen Anteil → weniger Gebäudeanteil → weniger AfA-Basis.

Rechenbeispiel AfA

Kaufpreis: 400.000 €
Kaufnebenkosten: 40.000 €
Gesamtkosten: 440.000 €
Davon Grundstück: 100.000 € (23 %)
Gebäudeanteil: 340.000 €
AfA 2 %: 6.800 € pro Jahr

Bei 42 % Steuersatz: Steuerersparnis = 2.856 € jährlich

Sonderfall: Denkmal-AfA

Denkmalgeschützte Immobilien bieten eine besonders hohe Abschreibung:

  • Sanierungskosten: 8 % p.a. für 9 Jahre + 7 % für 4 Jahre = 100 %
  • Kaufpreis des Altbauanteils: Normal 2 % p.a.
  • Bei 42 % Steuersatz kann Denkmal-AfA die Steuerlast erheblich senken

Was sonst kann ich absetzen?

Neben der AfA sind als Werbungskosten absetzbar:

  • Schuldzinsen des Darlehens
  • Hausverwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Abschreibung auf Renovierungen

Wichtig: Eigennutzung vs. Vermietung

AfA gibt es nur für vermietete Immobilien — nicht für selbst genutzte. Wer im eigenen Haus wohnt, kann weder AfA noch Schuldzinsen absetzen.

Fazit

Die Immobilien-AfA ist ein legaler und bedeutender Steuervorteil für Vermieter. Wer die Kaufpreisaufteilung optimiert und alle weiteren Werbungskosten konsequent geltend macht, kann die effektive Steuerbelastung erheblich senken.

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