Kaufpreisaufteilung: Warum Boden und Gebäude getrennt bewertet werden müssen

Wer eine Immobilie zur Vermietung kauft, kann das Gebäude steuerlich abschreiben — nicht aber das Grundstück. Deshalb ist die Kaufpreisaufteilung zwischen Boden und Gebäude steuerlich entscheidend: Je mehr auf das Gebäude entfällt, desto höher die Abschreibung.

Warum gibt es die Aufteilung?

Das Finanzamt sieht Grundstücke als nicht abnutzbar — sie verlieren keinen Wert. Das Gebäude dagegen nutzt sich ab und darf jährlich mit 2 % (Baujahr bis 1924: 2,5 %, neuere Gebäude nach §7b: 5 %) abgeschrieben werden.

Wie läuft die Kaufpreisaufteilung?

Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Im Kaufvertrag vereinbaren: Käufer und Verkäufer schreiben Gebäude- und Grundstücksanteil direkt in den Vertrag — das Finanzamt kann widersprechen wenn nicht realistisch
  • Arbeitshilfe des BMF: Das Bundesfinanzministerium stellt eine Online-Arbeitshilfe bereit — für einfache Fälle
  • Gutachter: Immobiliensachverständiger ermittelt Aufteilung — am zuverlässigsten, kostet 1.000–3.000 €

Welche Aufteilung ist realistisch?

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LageTypischer Grundstücksanteil
Ländlich10–20 %
Mittelstadt20–35 %
Großstadt (Hamburg, München)40–60 %
Top-Innenstadtlage60–80 %

Rechenbeispiel

Kaufpreis: 400.000 €. Gebäudeanteil 70 % = 280.000 €.
AfA: 2 % × 280.000 = 5.600 € pro Jahr steuerlich absetzbar.
Bei Steuersatz 42 %: 2.352 € Steuerersparnis pro Jahr.

Tipps

  • Kaufvertrag: Aufteilung reinschreiben wenn wirtschaftlich begründbar
  • Hoher Gebäudeanteil = höhere AfA = mehr Steuerersparnis
  • Das Finanzamt prüft Aufteilungen kritisch — bei sehr hohem Gebäudeanteil Gutachten empfehlenswert
  • BMF-Arbeitshilfe als ersten Check nutzen