Geerbtes Haus verkaufen: Was steuerlich zu beachten ist

Ein geerbtes Haus zu verkaufen klingt einfach — ist aber steuerlich komplex. Erbschaftsteuer, Spekulationssteuer und Fristen müssen beachtet werden. Ein Fehler kann sehr teuer werden.

Schritt 1: Erbschaftsteuer prüfen

Zunächst: Fällt überhaupt Erbschaftsteuer an?

  • Kinder: 400.000 € Freibetrag
  • Ehepartner: 500.000 € Freibetrag
  • Über dem Freibetrag: 7–30 % je nach Wert und Steuerklasse

Sonderregel: Selbst genutzte Immobilien (Erblasser hat darin gewohnt + Erbe zieht ein + 10 Jahre Selbstnutzung) sind erbschaftsteuerfrei.

Schritt 2: Spekulationssteuer prüfen

Beim Verkauf entsteht Spekulationssteuer wenn:

  • Die Immobilie weniger als 10 Jahre im Besitz war
  • UND nicht selbst bewohnt wurde (min. 2 Kalenderjahre + Verkaufsjahr)

Wichtig für Erben: Die Besitzzeit des Erblassers wird angerechnet! Wenn der Verstorbene das Haus 2015 kaufte und du 2024 erbst und verkaufst: 9 Jahre = noch Spekulationssteuer möglich!

Schritt 3: Wann ist der Verkauf steuerfrei?

📊
Zinsen live vergleichen
Aktuelle Bauzinsen von 20+ Banken — kostenlos, ohne Anmeldung.
Zum Rechner →
  • Immobilie länger als 10 Jahre (Erblasser + Erbe zusammen) im Besitz
  • Eigennutzung im Todesjahr + 2 vorangegangene Jahre

Schritt 4: Grundbuch umschreiben

Vor dem Verkauf muss das Grundbuch auf den Erben umgeschrieben werden. Wichtig: Innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall ist diese Umschreibung kostenlos!

Erbengemeinschaft und Verkauf

Wenn mehrere Erben: Alle müssen dem Verkauf zustimmen. Einigung erforderlich — notfalls Teilungsversteigerung (schlechtes Ergebnis). Besser: Frühzeitig klären, einer kauft die anderen aus.

Checkliste geerbtes Haus verkaufen

  • Erbschein beschaffen
  • Grundbuch auf Erben umschreiben lassen (innerhalb 2 Jahre kostenlos!)
  • Erbschaftsteuer prüfen — Bescheid abwarten
  • Spekulationssteuer-Situation klären (Besitzzeit)
  • Steuerberater einschalten
  • Energieausweis neu ausstellen lassen (Pflicht vor Verkauf)