Immobilien im Erbfall bewerten: Wie das Finanzamt vorgeht, wann du widersprechen kannst und wie du Steuern sparst.

Immobilienbewertung bei Erbschaft: Was das Finanzamt sagt

Immobilien im Erbfall: Die Bewertung durch das Finanzamt

Wenn du eine Immobilie erbst, berechnet das Finanzamt einen Wert — und auf diesen Wert basiert die Erbschaftsteuer. Aber dieser Wert ist nicht immer fair, und du hast das Recht, ihn anzufechten.

Wie bewertet das Finanzamt Immobilien?

Das Finanzamt nutzt standardisierte Bewertungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG):

  • Vergleichswertverfahren: Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser (wenn Vergleichsdaten vorhanden)
  • Ertragswertverfahren: Für vermietete Immobilien, Mehrfamilienhäuser
  • Sachwertverfahren: Wenn keine Vergleichsdaten vorhanden

Das Problem: Finanzamtswert oft zu hoch

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Die Bewertungsverfahren des Finanzamts sind pauschaliert — sie berücksichtigen nicht immer individuelle Mängel, schlechte Lagen oder besondere Umstände. Ergebnis: Der angesetzte Wert ist oft 10–30 % über dem tatsächlichen Marktwert.

Wann lohnt ein Gegengutachten?

Wenn der Finanzamtswert erheblich über dem Marktwert liegt, kann ein Verkehrswertgutachten eines zugelassenen Sachverständigen vorgelegt werden. Das Finanzamt muss diesen Wert dann berücksichtigen.

Faustregel: Bei Erbschaftsteuer-Ersparnis von mehr als 3.000–5.000 € lohnt das Gutachten (Kosten: 1.500–3.000 €).

Freibeträge bei Erbschaftsteuer

ErbeFreibetrag
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder400.000 €
Enkel200.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €

Sonderregel: Selbst genutzte Immobilien

Das Familienheim ist unter bestimmten Bedingungen steuerfrei:

  • Ehepartner erbt selbst genutztes Familienheim → komplett steuerfrei (ohne Freibetragslimit!)
  • Kinder erben: Steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche, wenn mind. 10 Jahre selbst genutzt

Schritte nach einer Erbschaft

  1. Erbschaftsteuer-Erklärung einreichen (Frist: 3 Monate nach Kenntnis)
  2. Finanzamtsbescheid prüfen
  3. Wenn Wert zu hoch: Sachverständigengutachten beauftragen
  4. Einspruch einlegen (Frist: 1 Monat ab Bescheid)

Fazit

Das Finanzamt bewertet Immobilien pauschal — oft zu hoch. Wer ein Sachverständigengutachten vorlegt, kann den angesetzten Wert senken und erheblich Erbschaftsteuer sparen. Besonders bei größeren Immobilien ist das fast immer lohnenswert.

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