Grundschuld eintragen: Kosten, Ablauf und was du wissen musst

Fast jede Baufinanzierung ist durch eine Grundschuld besichert. Die Bank lässt sich im Grundbuch als Gläubiger eintragen — damit hat sie ein Zugriffsrecht auf die Immobilie, wenn Raten nicht mehr bezahlt werden.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht — sie sichert den Kreditgeber ab. Anders als die alte Hypothek ist sie nicht direkt an den Kredit gebunden, sondern bleibt im Grundbuch auch nach Rückzahlung stehen (bis sie gelöscht wird).

Ablauf der Grundschuld-Eintragung

  1. Bank stellt Grundschuldformular bereit
  2. Notar beurkundet die Grundschuldbestellung
  3. Grundbuchamt trägt die Grundschuld ein
  4. Bank überweist den Kredit nach Eintragung (oder Auflassungsvormerkung)

Was kostet die Grundschuld?

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Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Faustregel:

  • Grundschuld 200.000 €: ca. 400–600 € Notar + 200–300 € Grundbuch
  • Grundschuld 400.000 €: ca. 700–900 € Notar + 350–500 € Grundbuch

Grundschuld löschen nach Kreditrückzahlung

Nach vollständiger Rückzahlung besteht kein Zwang, die Grundschuld sofort zu löschen. Sie kann als "schlafende Sicherheit" im Grundbuch bleiben — für spätere Finanzierungen wieder nutzbar. Löschen kostet ca. 100–300 €.

Grundschuld übertragen (bei Bankwechsel)

Statt Löschung + Neueintragung kann die Grundschuld an die neue Bank abgetreten werden — günstigere Alternative bei Bankwechsel. Kosten: ca. 0,2–0,3 % der Grundschuld (viel günstiger als Neueintragung).

Wichtige Begriffe

  • Briefgrundschuld: Es gibt einen Grundschuldbrief — kann abgetreten werden ohne Grundbucheintrag
  • Buchgrundschuld: Nur im Grundbuch — übertragbar nur per Eintragung (heute Standard)
  • Gesamtgrundschuld: Sicherheit über mehrere Grundstücke