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Schuldzinsen bei Immobilien steuerlich absetzen

Wann sind Schuldzinsen für Immobilienkredite steuerlich absetzbar? Aktuelle Zinsentwicklung, Prognosen und Tipps für die richtige Zinsbindung 2026.

Stand: 2026-04-14 2 Min. Lesezeit
Schuldzinsen bei Immobilien steuerlich absetzen
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Kreditzinsen (Schuldzinsen)
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltung und Reparaturen
  • AfA (Abschreibung): 2 % der Gebäudekosten pro Jahr
Schuldzinsen bei Immobilien steuerlich absetzen

Zinsen für Immobilienkredite können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden. Aber es gibt klare Regeln, wann das funktioniert und wann nicht.

Grundregel: Nur bei Vermietung absetzbar

Selbstgenutzte Immobilien: Schuldzinsen sind NICHT absetzbar (Ausnahme: Wohn-Riester). Vermietete Immobilien: Schuldzinsen sind vollständig als Werbungskosten absetzbar.

Werbungskosten bei Vermietung

Folgende Kosten kannst du komplett von den Mieteinnahmen abziehen:

  • Kreditzinsen (Schuldzinsen)
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltung und Reparaturen
  • AfA (Abschreibung): 2 % der Gebäudekosten pro Jahr
  • Grundsteuer (nicht umlagefähiger Teil)
  • Kontoführungsgebühren für das Mietkonto

Was sind keine Werbungskosten?

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  • Tilgungszahlungen (nur Zinsen, nicht Tilgung!)
  • Kaufpreis der Immobilie selbst
  • Private Nutzung anteilig (bei gemischter Nutzung)

Gemischte Nutzung: Anteilige Absetzbarkeit

Wenn du das Gebäude zu 60 % vermietest und zu 40 % selbst nutzt, sind 60 % der Schuldzinsen absetzbar. Die Aufteilung muss nachvollziehbar sein (Fläche ist die übliche Grundlage).

Verluste aus Vermietung: Verrechnung möglich

Wenn Schuldzinsen + sonstige Kosten die Mieteinnahmen übersteigen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser kann mit anderen Einkünften (z.B. Gehalt) verrechnet werden → Steuererstattung!

Rechenbeispiel: Steuerersparnis durch Zinsen

Jahreskreditszinsen: 12.000 €, persönlicher Steuersatz: 35 %

  • Steuerersparnis: 12.000 € × 35 % = 4.200 €/Jahr
  • Netto-Zinskosten nach Steuer: 7.800 €/Jahr statt 12.000 €

Checkliste: Schuldzinsen korrekt absetzen

  • ☑ Immobilie ist vermietet (nicht selbstgenutzt)?
  • ☑ Kreditkontoauszüge mit Zins/Tilgungsaufschlüsselung vorhanden?
  • ☑ Anlage V in der Steuererklärung ausgefüllt?
  • ☑ Bei gemischter Nutzung: Aufteilungsschlüssel dokumentiert?
  • ☑ Steuerberater prüft Absetzbarkeit bei Erstattung?

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Häufige Fragen

Was sind die wichtigsten Tipps zum Thema Schuldzinsen bei Immobilien steuerlich absetzen?

Beim Thema Schuldzinsen bei Immobilien steuerlich absetzen kommt es auf drei Kernpunkte an: Erstens ausreichend Eigenkapital einbringen (mindestens 20 % plus Nebenkosten). Zweitens mindestens 3–5 Angebote vergleichen — der Zinsunterschied kann 0,3–0,5 % betragen, was bei 250.000 € Kredit über 10 Jahre 7.500–12.500 € Ersparnis bedeutet. Drittens auf flexible Konditionen achten (Sondertilgung, Tilgungsanpassung).

Welche häufigen Fehler sollte ich vermeiden?

Die häufigsten Fehler: Nur die Hausbank anfragen ohne Vergleich. Die Kaufnebenkosten unterschätzen (7–12 % des Kaufpreises). Zu wenig Eigenkapital einbringen. Die monatliche Rate zu knapp kalkulieren ohne Puffer für Reparaturen und Einkommensausfälle. Zu kurze Zinsbindung wählen bei aktuell niedrigen Zinsen.

Wie berechne ich meine maximale Kreditrate?

Faustregel: Die monatliche Rate sollte nicht mehr als 35–40 % des Netto-Haushaltseinkommens betragen. Bei 3.500 € Netto wären das maximal ca. 1.400 €/Monat. Wichtig: Alle laufenden Kosten (Hausgeld, Versicherungen, Rücklagen 1–1,5 % des Immobilienwerts p.a.) einkalkulieren. Nutze einen Online-Rechner für deine persönliche Situation.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Finanzierungsantrag?

Persönliche Unterlagen: Letzten 3 Gehaltsabrechnungen, aktueller Arbeitsvertrag, SCHUFA-Auskunft, Kontoauszüge (3 Monate). Für die Immobilie: Exposé, Grundriss, Grundbuchauszug, Energieausweis, Kaufvertragsentwurf. Bei Neubauten: Baubeschreibung, Lageplan, Kostenaufstellung. Je vollständiger, desto schneller die Zusage.

JH
Artikel von
Steuerberaterin, Fördermittel-Expertin
Steuer- & Förderungsexpertin
Steuerrechtliche Beraterin mit Schwerpunkt auf Immobilienerwerb, Fördermitteloptimierung und steuerlicher Gestaltung für Eigennutzer und Investoren. Julia berät zu KfW-Wohngebäudekredit (261, 297/298), Bauspar-Wohnungsprämien, steuerlicher Abschreibung (AfA), Grunderwerbsteuer-Optimierung und energetischen Sanierungsförderungen.
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