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Nebenkosten

Grundbucheintrag Kosten: Was kostet eine Eintragung?

Grundbucheintragungen sind beim Immobilienkauf unvermeidbar — und kosten Geld. Wir erklären, welche Eintragungen anfallen und was sie kosten.

Stand: 2024-06-18 2 Min. Lesezeit
Grundbucheintrag Kosten: Was kostet eine Eintragung?
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Auflassungsvormerkung: Sichert den Käufer nach Vertragsschluss (verhindert Doppelverkauf)
  • Eigentumsumschreibung: Eintragung des neuen Eigentümers in Abteilung I
  • Grundschuldbestellung: Eintragung der Bankgrundschuld als Kreditsicherheit in Abteilung III
  • Löschungen: Alte Lasten des Verkäufers werden gelöscht
Grundbucheintrag Kosten: Was kostet eine Eintragung?

Beim Immobilienkauf fallen verschiedene Grundbucheintragungen an — für den Eigentümerwechsel, die Grundschuld der Bank und die Auflassungsvormerkung. Was das alles kostet.

Welche Eintragungen fallen beim Kauf an?

  1. Auflassungsvormerkung: Sichert den Käufer nach Vertragsschluss (verhindert Doppelverkauf)
  2. Eigentumsumschreibung: Eintragung des neuen Eigentümers in Abteilung I
  3. Grundschuldbestellung: Eintragung der Bankgrundschuld als Kreditsicherheit in Abteilung III
  4. Löschungen: Alte Lasten des Verkäufers werden gelöscht

Grundbuchkosten nach Kaufpreis

Die Grundbuchgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie basieren auf dem Geschäftswert (= Kaufpreis bzw. Grundschuldbetrag):

KaufpreisEigentumsumschreibungGrundschuld (80 %)AuflassungGesamt ca.
150.000 €300 €250 €150 €700 €
250.000 €500 €400 €250 €1.150 €
350.000 €700 €560 €350 €1.610 €
500.000 €1.000 €800 €500 €2.300 €

Faustregel: Grundbuchgebühren betragen ca. 0,4–0,6 % des Kaufpreises. Zusammen mit Notargebühren: ca. 1,5 % des Kaufpreises.

Grundschuld-Eintragung: Kosten separat berechnen

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Die Grundschuld wird auf den Kreditbetrag eingetragen (nicht den Kaufpreis). Bei 80 % Finanzierung:

  • Kaufpreis: 300.000 €
  • Kredit: 240.000 €
  • Grundschuldgebühr: ca. 0,2 % von 240.000 € = 480 €

Hinweis: Manche Banken übernehmen die Grundschuldgebühren — nachfragen!

Wer zahlt die Grundbuchkosten?

Beim Kauf: Üblicherweise der Käufer (gilt für Auflassung, Eigentumsumschreibung, Grundschuld). Beim Verkauf: Löschung alter Lasten zahlt der Verkäufer.

Löschung einer Grundschuld

Nach Kreditrückzahlung sollte die Grundschuld gelöscht werden — das kostet:

  • Notar: 50–200 € für Löschungsbewilligung
  • Grundbuchamt: 50–150 € für Löschungseintragung
  • Gesamt: ca. 100–350 €

Hinweis: Eine ungelöschte Grundschuld stört bei späterem Verkauf und sollte daher zeitnah gelöscht werden.

Eintragung schneller beantragen

Standard-Bearbeitungszeit Grundbuchamt: 4–12 Wochen. Dringende Eintragung möglich (z.B. wenn Käufer Druck hat) — kann priorisiert bearbeitet werden, aber keine Garantie. Kosten gleich.

Checkliste Grundbuchkosten

  • ☑ Kaufpreis-anteilige Grundbuchkosten ins Budget einkalkuliert (0,5 %)
  • ☑ Grundschuld-Eintragungskosten separat kalkuliert
  • ☑ Alte Lasten: Verkäufer löst sie auf eigene Kosten
  • ☑ Nach Kreditrückzahlung: Grundschuld löschen lassen

Fazit

Grundbuchkosten sind beim Immobilienkauf unvermeidbar und sollten mit ca. 0,5 % des Kaufpreises eingeplant werden. Zusammen mit Notargebühren macht das ca. 1,5 % des Kaufpreises. Immer in die Kaufnebenkosten einrechnen!

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Häufige Fragen

Welche Kaufnebenkosten sind beim Immobilienkauf in Deutschland typisch?

Die typischen Kaufnebenkosten setzen sich zusammen aus: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je nach Bundesland), Notarkosten (ca. 1–1,5 %), Grundbuchkosten (ca. 0,5 %) und ggf. Maklerprovision (0–3,57 %). Insgesamt 7–12 % des Kaufpreises — diese müssen aus Eigenkapital bezahlt werden.

Sind Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?

Bei selbst genutzten Immobilien leider nicht. Bei Kapitalanlagen (vermietete Wohnungen) sind alle Nebenkosten als Anschaffungsnebenkosten steuerlich relevant — sie erhöhen die Abschreibungsbasis und wirken sich über die Laufzeit steuermindernd aus.

Kann ich Kaufnebenkosten in die Finanzierung einschließen?

Einige Banken bieten 110 %-Finanzierungen an, die auch Nebenkosten abdecken. Das ist aber teuer: höhere Zinsen, höherer Beleihungsauslauf, mehr Risiko. Empfehlung: Nebenkosten immer aus Eigenkapital zahlen, um die Darlehenssumme und damit die Zinskosten zu minimieren.

TR
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Finanzanalyst, 300+ Fachbeiträge
Finanzanalyst & Kapitalanlage-Experte
Unabhängiger Finanzanalyst mit Fokus auf Immobilienkapitalanlage und Baufinanzierungsstrategien. Thomas analysiert Renditechancen, Eigenkapitalrenditen und Fremdfinanzierungsquoten für private Investoren. Über 300 veröffentlichte Ratgeber zu Bauzinsen, Kapitalanlage-Immobilien, Denkmalschutz-AfA und steueroptimierter Finanzierungsstruktur.
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